Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa und Aktive Zivilgesellschaft in Europa

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Aktuelle Ausschreibung zur Einreichung von Vorschlägen
Umsetzung der Programmaktionen:

Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa und Aktive Zivilgesellschaft in Europa
 
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des Programms "Europa für Bürgerinnen und Bürger" werden Maßnahmen zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft unterstützt.
 
Spezifische Ziele des Programms sind:
- Zusammentreffen und Austausch von Wertvorstellungen zwischen Menschen aus lokalen Gemeinschaften aus ganz Europa 
- Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft und zur Demokratie
 
Zielgruppe
Alle Projektträger die ihren Sitz in einem der and dem Programm teilnehmenden Länder haben und je nach Maßnahmen, folgenden Status besitzen:
- Körperschaft des öffentlichen Rechts, oder
- gemeinnützige Organisation mit Rechtsstatus (Rechtspersönlichkeit) 
 
Was wird gefördert?
Folgende Aktivitäten werden unterstützt:
Aktion 1: Aktive Bürgerinnen und Bürger 
Maßnahme 1 - Städtepartnerschaften 
- Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften 
- Netzwerke zwischen Partnerstädten 
 
Aktion 2: Aktive Zivilgesellschaft in Europa 
Maßnahmen 1 und 2 
- Strukturförderung für Forschungseinrichtungen die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think Tanks) 
- Strukturförderung für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene
 
 
Wie wird gefördert?

Aktion 1:
Maßnahme 1 - Bürgerbegegnungen: Höchstdauer der Begegnung 21 Tage; Höchstzuschuss pro Projekt EUR 25.000 / Mindestzuschuss EUR 5.000
Maßnahme 1 - Netzwerke zwischen Partnerstädten: Höchstdauer eines Projekts 24 Monate (Höchstdauer pro Veranstaltung 21 Tage); Höchstzuschuss EUR 150.000 / Mindestzuschuss EUR 10.000
 
Aktion 2:
Maßnahmen 1 und 2 - Strukturförderung von Forschungseinrichtungen und für zivilgesellschaftliche Organisationen: Förderzeitraum muss dem Geschäftsjahr des Antragstellers entsprechen; Zuschüsse auf der Basis von Pauschalsätzen oder auf Basis der realen Kosten (Höchstsatz von 80% der förderfähigen Kosten, aber maximal EUR 100.000)
 
Einreichfristen:
Aktion 1:
Maßnahme 1 - Bürgerbegegnungen: 1. September
Maßnahme 1 - Netzwerke zwischen Partnerstädten: 1. September
 
Aktion 2:
Maßnahmen 1 und 2 - Strukturförderung von Forschungseinrichtungen und für zivilgesellschaftliche Organisationen: 15. Oktober
 
 
Ansprechstelle:
EUROPE FOR CITIZENS POINT AUSTRIA
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Mag. Meena Lang
1014 Wien
Tel. +43 1 53 120/7695
meena.lang@bmukk.gv.at

europagestalten@bmukk.gv.at

  
 
Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter: http://ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm 
sowie
http://www.europagestalten.at/index.aspx


 

07.08.2011