Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Für viele von Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse von Immobilien, die nach dem 31. Dezember 2001 und vor dem 1. Jänner 2008 eingegangen wurden, sind die Miet- und Pachtentgelte aus steuerlichen Gründen per 1. Jänner 2011 anzupassen. Dies muss bis spätestens 31. März 2011 rückwirkend geschehen. Lesen Sie hier die Erklärung sowie einen Fachartikel dazu.
Rundschreiben zur Verpachtung und Vermietung durch Körperschaften öffentlichen RechtsLink
Fachartikel von Mag. Sabine Kretschmer Link
16.12.2010
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