Am 7. Juli hat der Nationalrat das von Unterrichtsministerin Claudia
Schmied vorgelegte Gesetzespaket zum Ausbau der ganztägigen
Betreuungsangebote in Schulen beschlossen. Neben finanziellen und
strukturellen Anreizen für mehr ganztägige Betreuungsplätze, wurde auch
ein neues Berufsbild "Freizeitpädagoge" samt einheitlicher Ausbildung
eingerichtet. Gleichzeitig hat der Nationalrat grünes Licht für die
seitens des Bundes zugesagten Mittel in Höhe von jährlich 80 Mio.
Euro gegeben.
Ausbau auf insgesamt 210.000 Betreuungsplätze ist das Ziel
Ein Ausbau der ganztägigen Betreuung ist Wunsch der Eltern, ist
pädagogisch sinnvoll und führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf
und Familie. Aufgrund der sozioökonomischen Entwicklungen steigen
zunehmend das Interesse und der Bedarf an ganztägigen
Betreuungsangeboten. Das derzeitige Angebot deckt die Nachfrage bei
Weitem nicht. Diesem Grundgedanken Rechnung tragend soll bis zum Jahr
2015 die Anzahl an schulischen Tagesbetreuungsplätzen von derzeit rund
105.000 auf 160.000 (bzw. auf 210.000 inkl. Hortangebot) erhöht werden.
Da bereits jetzt ein Mangel nicht nur an Lehr- sondern auch an
Betreuungspersonal besteht, soll mit der neuen Ausbildung zum
Freizeitpädagogen der zusätzlich erforderliche Personalbedarf abgedeckt
werden.
Bis 2015 insgesamt 320 Millionen Euro
Der
Bund hat sich im Rahmen einer Art. 15a B-VG Vereinbarung mit den
Ländern verpflichtet, zum Zweck der Erhöhung der Betreuungsquote in
allgemein bildenden Pflichtschulen und allgemein bildenden höheren
Schulen (AHS) bis einschließlich 2014 jährlich 80 Mio. Euro als
Anschubfinanzierung für Schulerhalter zur Verfügung zu stellen. Rund 2/3
dieser insgesamt 320 Mio. Euro fließen ausschließlich den Gemeinden als
Erhalter der Volks- und Hauptschulen zu. Diese Mittel dienen in erster
Linie zur Abdeckung des Mehraufwandes, der den für die Freizeit der
schulischen Tagesbetreuung zuständigen Schulerhaltern entsteht. Neben
einer Anschubfinanzierung von bis zu 50.000 Euro pro Gruppe für
infrastrukturelle Maßnahmen, wie etwa (An-)Schaffung oder Adaptierung
von Gruppenräumen, Küchen, Speisesälen, Spielplätzen oder Inventar,
sollen mit diesen Mitteln auch die Kosten für das bereits bestehende und
zusätzlich erforderliche Freizeitpersonal mitfinanziert werden. Hierfür
sind bis zu 8.000 Euro pro Gruppe und Jahr vorgesehen.
Die erste Tranche wird im November 2011 an die Länder ausbezahlt,
danach halbjährlich bis November 2014. Die Länder haben die vom Bund
erhaltenen Mittel unter die Gemeinden, die Erhalter von Schulen mit
Ganztagsbetreuung sind bzw. werden, aufzuteilen. Derzeit wird intensiv
an einem geeigneten und effizienten Fördermodell für die schulische
Tagesbetreuung gearbeitet.
Erhöhung der Betreuungsquote
Um einen quantitativen und qualitativen Ausbau der ganztägigen
Betreuung zu erreichen wurden neben den finanziellen Anreizen auch die
rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen geändert. Gänzlich neu
ist die Möglichkeit für Schulerhalter, nicht nur klassen-, schulstufen-
oder schulübergreifend sondern auch schulartenübergreifend
Tagesbetreuung anzubieten.
So war es zwar bislang zulässig, dass mehrere Volksschulen oder
mehrere Hauptschulen schulübergreifend eine ganztägige Betreuung
anbieten. Nicht möglich war hingegen eine Betreuung von Schülern einer
Hauptschule gemeinsam mit Schülern einer (womöglich unmittelbar
angeschlossenen) Volksschule. Diese schulartenübergreifende Betreuung
wird ab dem kommenden Schuljahr zulässig sein. Zudem wird den
Schulerhaltern mit Beginn des nächsten Schuljahres die Möglichkeit
eröffnet, eine schulartenübergreifende Tagesbetreuung bereits mit 12
angemeldeten Schülern anzubieten, wenn eine Betreuung mangels Erreichen
der Mindestgruppengröße von 15 Schülern weder klassen-, schulstufen-
noch schulübergreifend möglich ist. Den Ländern als
Ausführungsgesetzgebern bleibt es freilich unbenommen, andere bzw.
darüber hinausgehende Regelungen zu treffen.
Neues Berufsbild "Freizeitpädagoge"
Mit der Schaffung eines neuen Berufsbildes soll der Freizeitbereich
im Rahmen der ganztägigen Betreuung eine qualitative Aufwertung
erfahren. Der Freizeitpädagoge kann neben dem klassischen Erzieher und
dem Lehrpersonal als "Erzieher für die Freizeit an ganztägigen
Schulformen" im Freizeitteil der schulischen Tagesbetreuung eingesetzt
werden. Der Lehrgang für Freizeitpädagogik wird als Ausbildung an den
Pädagogischen Hochschulen im Umfang von einem Jahr angeboten und soll
insbesondere den vielen engagierten Personen in den örtlichen
Freizeitvereinen die Möglichkeit bieten, als Freizeitpädagoge in der
schulischen Tagesbetreuung tätig zu werden.
Für die Gemeinden werden bei der Förderabwicklung die jeweils zuständigen Landesstellen die Ansprechpartner sein.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Anschubfinanzierung von bis zu 50.000 Euro pro Gruppe für Adaptierungsmaßnahmen |
Zweckzuschuss von bis zu 8.000 Euro pro Gruppe und Jahr für das Freizeitpersonal |
Möglichkeit der schulartenübergreifenden ganztägigen Betreuung |
Senkung der Mindestgruppengröße von 15 auf 12 Schüler bei schulartenübergreifender Betreuung |
Einsatz von Freizeitpädagogen im Freizeitteil der schulischen Tagesbetreuung |
Flexibles und bedarfsorientiertes Betreuungsangebot unter Einbeziehung von Sport- und Kulturvereinen sowie deren Einrichtungen.
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