Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder beschlossen

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Neben dem "Bürgermeisterpaket" hat der Nationalrat in der letzten Woche auch den Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote in Schulen beschlossen. Diesen Ausbau unterstützt der Bund mit 80 Mio. Euro pro Jahr, das Geld soll vorwiegend den Schulerhaltern - also den Gemeinden - zur Verfügung gestellt werden.

Am 7. Juli hat der Nationalrat das von Unterrichtsministerin Claudia Schmied vorgelegte Gesetzespaket zum Ausbau der ganztägigen Betreuungsangebote in Schulen beschlossen. Neben finanziellen und strukturellen Anreizen für mehr ganztägige Betreuungsplätze, wurde auch ein neues Berufsbild "Freizeitpädagoge" samt einheitlicher Ausbildung eingerichtet. Gleichzeitig hat der Nationalrat grünes Licht für die seitens des Bundes zugesagten Mittel in Höhe von jährlich 80 Mio. Euro gegeben.

Ausbau auf insgesamt 210.000 Betreuungsplätze ist das Ziel

Ein Ausbau der ganztägigen Betreuung ist Wunsch der Eltern, ist pädagogisch sinnvoll und führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aufgrund der sozioökonomischen Entwicklungen steigen zunehmend das Interesse und der Bedarf an ganztägigen Betreuungsangeboten. Das derzeitige Angebot deckt die Nachfrage bei Weitem nicht. Diesem Grundgedanken Rechnung tragend soll bis zum Jahr 2015 die Anzahl an schulischen Tagesbetreuungsplätzen von derzeit rund 105.000 auf 160.000 (bzw. auf 210.000 inkl. Hortangebot) erhöht werden. Da bereits jetzt ein Mangel nicht nur an Lehr- sondern auch an Betreuungspersonal besteht, soll mit der neuen Ausbildung zum Freizeitpädagogen der zusätzlich erforderliche Personalbedarf abgedeckt werden.

Bis 2015 insgesamt 320 Millionen Euro

Der Bund hat sich im Rahmen einer Art. 15a B-VG Vereinbarung mit den Ländern verpflichtet, zum Zweck der Erhöhung der Betreuungsquote in allgemein bildenden Pflichtschulen und allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) bis einschließlich 2014 jährlich 80 Mio. Euro als Anschubfinanzierung für Schulerhalter zur Verfügung zu stellen. Rund 2/3 dieser insgesamt 320 Mio. Euro fließen ausschließlich den Gemeinden als Erhalter der Volks- und Hauptschulen zu. Diese Mittel dienen in erster Linie zur Abdeckung des Mehraufwandes, der den für die Freizeit der schulischen Tagesbetreuung zuständigen Schulerhaltern entsteht. Neben einer Anschubfinanzierung von bis zu 50.000 Euro pro Gruppe für infrastrukturelle Maßnahmen, wie etwa (An-)Schaffung oder Adaptierung von Gruppenräumen, Küchen, Speisesälen, Spielplätzen oder Inventar, sollen mit diesen Mitteln auch die Kosten für das bereits bestehende und zusätzlich erforderliche Freizeitpersonal mitfinanziert werden. Hierfür sind bis zu 8.000 Euro pro Gruppe und Jahr vorgesehen.

Die erste Tranche wird im November 2011 an die Länder ausbezahlt, danach halbjährlich bis November 2014. Die Länder haben die vom Bund erhaltenen Mittel unter die Gemeinden, die Erhalter von Schulen mit Ganztagsbetreuung sind bzw. werden, aufzuteilen. Derzeit wird intensiv an einem geeigneten und effizienten Fördermodell für die schulische Tagesbetreuung gearbeitet.

Erhöhung der Betreuungsquote

Um einen quantitativen und qualitativen Ausbau der ganztägigen Betreuung zu erreichen wurden neben den finanziellen Anreizen auch die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen geändert. Gänzlich neu ist die Möglichkeit für Schulerhalter, nicht nur klassen-, schulstufen- oder schulübergreifend sondern auch schulartenübergreifend Tagesbetreuung anzubieten.
So war es zwar bislang zulässig, dass mehrere Volksschulen oder mehrere Hauptschulen schulübergreifend eine ganztägige Betreuung anbieten. Nicht möglich war hingegen eine Betreuung von Schülern einer Hauptschule gemeinsam mit Schülern einer (womöglich unmittelbar angeschlossenen) Volksschule. Diese schulartenübergreifende Betreuung wird ab dem kommenden Schuljahr zulässig sein. Zudem wird den Schulerhaltern mit Beginn des nächsten Schuljahres die Möglichkeit eröffnet, eine schulartenübergreifende Tagesbetreuung bereits mit 12 angemeldeten Schülern anzubieten, wenn eine Betreuung mangels Erreichen der Mindestgruppengröße von 15 Schülern weder klassen-, schulstufen- noch schulübergreifend möglich ist. Den Ländern als Ausführungsgesetzgebern bleibt es freilich unbenommen, andere bzw. darüber hinausgehende Regelungen zu treffen.

Neues Berufsbild "Freizeitpädagoge"

Mit der Schaffung eines neuen Berufsbildes soll der Freizeitbereich im Rahmen der ganztägigen Betreuung eine qualitative Aufwertung erfahren. Der Freizeitpädagoge kann neben dem klassischen Erzieher und dem Lehrpersonal als "Erzieher für die Freizeit an ganztägigen Schulformen" im Freizeitteil der schulischen Tagesbetreuung eingesetzt werden. Der Lehrgang für Freizeitpädagogik wird als Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen im Umfang von einem Jahr angeboten und soll insbesondere den vielen engagierten Personen in den örtlichen Freizeitvereinen die Möglichkeit bieten, als Freizeitpädagoge in der schulischen Tagesbetreuung tätig zu werden.

Für die Gemeinden werden bei der Förderabwicklung die jeweils zuständigen Landesstellen die Ansprechpartner sein.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

Anschubfinanzierung von bis zu 50.000 Euro pro Gruppe für Adaptierungsmaßnahmen
Zweckzuschuss von bis zu 8.000 Euro pro Gruppe und Jahr für das Freizeitpersonal
Möglichkeit der schulartenübergreifenden ganztägigen Betreuung
Senkung der Mindestgruppengröße von 15 auf 12 Schüler bei schulartenübergreifender Betreuung
Einsatz von Freizeitpädagogen im Freizeitteil der schulischen Tagesbetreuung

Flexibles und bedarfsorientiertes Betreuungsangebot unter Einbeziehung von Sport- und Kulturvereinen sowie deren Einrichtungen.

14.07.2011