Ausbau der Kinderbetreuung ist gesichert

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Ausbau der Kinderbetreuung ist gesichert

Foto: © BMeiA/Dragan Tatic

Zuerst war der Koalitionsstreit, dann verhandelte Familienministerien Karmasin mit Ländern und Gemeinden nach. Nun gibt es eine Einigung, die den Ausbau der Kinderbetreuung sichern und die bestmöglichen Förderungen bieten soll.

Die 15a-Vereinbarung für den Ausbau der Kinderbetreuung scheint fix. Nach einer weiteren Verhandlungsrunde haben sich die Vertreter der Länder und Gemeinden mit Familienministerin Sophie Karmasin über die strittigen Punkte im Vereinbarungsentwurf geeinigt. Die weitere Verhandlungsrunde wurde nötig, nachdem Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hosek dem Entwurf im Ministerrat am 11. Juni 2014 nicht zustimmte.

Länder müssen schrittweise weniger zuschießen

In den Verhandlungen kam Karmasin in vielen Punkten den Ländern noch ein Stück entgegen. Fix bleibt hingegen die Summe der Mittel: 305 Millionen Euro werden zwischen 2014 und 2017 für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Damit fließen in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 100 Millionen Euro, 2016 und 2017 jeweils 52,5 Millionen Euro. 

Bisher mussten die Länder jeden Euro, der vom Bund dafür kam, durch zusätzliche eigene Mittel aufdoppeln. Dieser Kofinanzierungsschlüssel wird nun von 50 Prozent im Jahr 2014 schrittweise auf nur noch 35 Prozent bis 2017 gesenkt. Zusätzlich dürfen die Länder auch die Mittel privater Träger (wie beispielsweise der Caritas) zur Hälfte als Kofinanzierungsmittel anrechnen.

Zusätzlich wurde der Spielraum der Investitionen für den Ausbau der Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen deutlich erweitert. Nunmehr dürfen bis zu 35 Prozent der Mittel dafür eingesetzt werden.

50 Prozent der Mittel aus dem Jahr 2014 dürfen mitgenommen werden

Da die Zeit für die Ausschöpfung der gesamten Mittel im Jahr 2014 bereits recht fortgeschritten ist und es noch dauern wird, bis der 15a-Vertrag in allen Bundesländern angenommen wird, dürfen 50 Prozent der Mittel für 2014 (demnach 50 Millionen Euro maximal) bis ins Jahr 2016 mitgenommen werden.

Die von der SPÖ zuletzt kritisierten Mindestöffnungszeiten werden nicht auf 47 Wochen angehoben und bleiben damit bei 45 Wochen. Dafür wird die Obergrenze für förderbare Investitionen im Bereich der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze von 100.000 auf 125.000 Euro pro neu geschaffener Gruppe angehoben. Für räumliche Qualitätsverbesserungen bleibt die Obergrenze von maximal 50.000 Euro Förderung.

Zusätzlicher Anreiz durch Personalkostenzuschüsse

Für die Verbesserung des Angebots gibt es künftig einen Personalkostenzuschuss in Höhe von

  • maximal 2.000 Euro jährlich für jeden zusätzlich geschaffenen Halbtagsbetreuungsplatz (mind. 45 Wochen im Kindergartenjahr, mind. 20 Wochenstunden)
  • maximal 3.000 Euro für jeden zusätzlich geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz (mind. 45 Wochen im Kindergartenjahr, mind. 30 Wochenstunden)
  • maximal 4.000 Euro für jeden zusätzlich geschaffenen generationenübergreifenden Kinderbildungs- und -betreuungsplatz (mind. 45 Wochen im Kindergartenjahr im Ausmaß von mind. 10 Stunden pro Woche)
  • maximal 4.500 Euro für jeden zusätzlich geschaffenen Kinderbetreuungsplatz, der die Vereinbarung mit dem Beruf ermöglicht (mind. 47 Wochen im Kindergartenjahr, mind. 45 Wochenstunden, mit Angebot von Mittagessen)

Während sich Gabriele Heinisch-Hosek gestern gegenüber den Medien noch nicht festlegen wollte, ob sie dem Entwurf nun zustimmen wird, zeigten sich die Ländervertreter mit dem Kompromiss zufrieden. Auch Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer hält die nun gefundene Lösung für zielführend: "Wichtig ist, dass die Mittel möglichst schnell fließen und ohne Verluste dort ankommen, wo sie gebraucht werden, nämlich in den Gemeinden. Wir haben diesen Ausbau zu organisieren, zu uns kommen die Eltern, wenn es Probleme oder Bedürfnisse gibt."

24.06.2014