Der Ministerrat hat die
15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen. Damit ist
der Weg zu einer einjährigen Verlängerung der jetzigen Bestimmungen
geebnet.
Lange haben es Bürgermeister/innen und
Gemeindevertreter gefordert, am 14. September schickte
Familienministerin Sophie Karmasin den Entwurf für eine 15a-Vereinbarung
zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze an Bundesländer und Gemeinden. Im
Wesentlichen handelt es sich hier um eine Verlängerung der bisherigen
Vereinbarung. Diese wurde im Ministerrat am 20. September 2017
beschlossen. Nach der Neuwahl im Oktober soll auch der Nationalrat die
Vereinbarung absegnen. Die Verlängerung gilt vorerst nur bis August
2018. "Das ist für uns die Minimalvariante gewesen", sagt
Gemeindebund-Chef Alfred Riedl. "Eine längere Laufzeit wäre aus Gründen
der Planungssicherheit gescheiter gewesen, aber immerhin steht nun der
Ausbau nicht ab Jahresbeginn. Das ist besser als nichts."
52,5 Millionen Euro bis Ende August 2018
Seit 2008 investierte der Bund 390 Millionen Euro in
den Ausbau der Kinderbetreuung, die Länder und Gemeinden durch den
Kofinanzierungsanteil nochmal 235 Millionen Euro. Der angestrebte große
Wurf ist mit diesem Entwurf nicht gelungen, aber Gemeinden erhalten
zumindest für das kommende Jahr Planungssicherheit, denn die Mittel in
Höhe von 52,5 Millionen Euro, die schon 2017 für den Ausbau
bereitgestellt wurden, soll es auch 2018 geben. Länder (35%) und
Gemeinden finanzieren diese Maßnahme mit.
"Die neue Vereinbarung gilt nur für das kommende
Jahr, wir werden sehr intensiv darauf drängen, dass mit einer neuen
Bundesregierung - wer auch immer sie bildet - so schnell wie möglich
Verhandlungen aufgenommen werden, um zu einer dauerhaften Kofinanzierung
zu kommen", sagt Alfred Riedl. "Fest steht, dass wir den Ausbau
finanziell nicht alleine bewältigen können."
Ungelöste Fragen bleiben der nächsten Regierung
Der nun vorliegende Entwurf ist eine Fortschreibung
der aktuellen Vereinbarung. Die einzigen Änderungen gibt es in Artikel
10: Bis 31. März 2018 ist eine Einigung bezüglich bundeseinheitlicher
Qualitätsrahmen in der elementaren Kinderbetreuung anzustreben. Außerdem
soll sich die neue Regierung über die Fortführung der Kostenbeteiligung
des Bundes für den weiteren Ausbau der Kinderbildungs- und
Kinderbetreuungseinrichtungen und die Ausweitung des kostenlosen und
verpflichtenden Kindergartenbesuchs bis spätestens 31. August 2018 klar
werden.
Zuteilung der Mittel nach aktuellen Kinderzahlen
Die Aufteilung des zweckgebundenen Bundeszuschusses
auf die Länder erfolgt nach dem Anteil der unter sechsjährigen Kinder
pro Bundesland zum Stichtag 1. Jänner 2017. Die Basis der Berechnung
bildet die Bevölkerungsstatistik der Statistik Austria.
Neue Vereinbarung soll ab Jänner 2018 gelten
Kann sich Karmasin mit den Ländern einigen, wird die
Fortsetzung der 15a-Vereinbarung mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten.
Sie soll aber nur bis Ende August 2018 Gültigkeit haben, da dann, wie in
Artikel 10 der Vereinbarung avisiert, ein großes neues Paket verhandelt
sein soll. Ob dann das zweite kostenlose Kindergartenjahr oder ein
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung kommen werden, ist daher noch
ungewiss.