Bundesgesetz schafft neue Kooperationsmöglichkeiten

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Durch Gemeindeverbände Verwaltungskosten sparen

Auf Initiative des Bundesrates tritt mit 1. Oktober eine Verfassungsänderung in Kraft, die nun den Gemeinden auch eine engere Verwaltungszusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg ermöglicht.

„Nun müssen wir den Gemeinden Mut machen, dass sie die Möglichkeiten auch nutzen.“ meinte BR KR Gottfried Kneifel, der das Gesetz während seiner Bundesratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2011 vorbereitet hat, anlässlich eines Pressegespräches mit Bürgermeistern aus Bundesländer-Grenzgemeinden.

„Angesichts immer neuer Aufgaben und Kostensteigerungen sind Gemeindekooperationen ein viel besseres Mittel als Zusammenlegungen, um die Leistungen für die Bürger auch in Zukunft in gleichbleibender Qualität zu erhalten“, begrüßt  Bgm. DI Johannes Pressl vom Gemeindevertreterverband der VPNÖ das Gesetz: „Einerseits kann damit die Gemeinde als kleinste demokratiepolitische Einheit – als „demokratiepolitischer Nahversorger“ – abgesichert werden und andererseits kann jede Gemeinde durch kostengünstige Beteiligung bei Gemeindeverbänden das volle Leistungsspektrum für ihre Bürger anbieten.“

Bis man aber zu solchen Kooperationen – noch dazu grenzüberschreitend  -  kommt, das braucht auch seine Zeit, erläutern Bgm. Karl Huber und Bgm. Dr. Christian Kolarik aus den Gemeinden Ernsthofen (NÖ.) und Kronstorf (OÖ.). „Denn zuerst ist vor allem eine gemeinsame Basis – persönlich, kulturell und auch organisatorisch – erforderlich, auf die man Zusammenarbeitsprojekte zwischen Gemeinden aufbauen kann und da ist auch die Bevölkerungseinbindung ganz wichtig.“ meinen sie unisono. Mit gemeinsamen Festen, aber auch mit einem intensiven Erfahrungsaustausch und aktuell mit einem „benchmark“ ihrer Gemeinden – dem sogenannten „Communal Audit“ arbeiten die beiden Bürgermeister für ihre Gemeinden bereits an dieser gemeinsamen Basis für die Kooperation ihrer Gemeinden.

Überregional verbindet Gemeindevertreter Bgm. DI Pressl für die Grenzregion mit dem neuen Gesetz noch ein Ziel: „Wir haben auf beiden Seiten der Landesgrenze schon bisher Erfahrungen mit Gemeindeverbänden gesammelt -  bei der Abgabeneinhebung bspw. speziell in Niederösterreich oder bei der Sozialhilfe speziell in Oberösterreich. Und genau hier wollen wir uns auch grenzüberschreitende Kooperationen bei den Verbänden näher ansehen. Es ist nun ja auch gesetzlich gedeckt, dass eine OÖ Gemeinde bei einem NÖ Zweckverband mitmacht und umgekehrt! Und wenn dadurch Verwaltungskosten gespart werden, dann ist das umso besser für die Bürger, egal wo die Leistung erbracht wird.

Foto: v.l.n.r.:
Bgm. Dr. Christian Kolarik, Vizepräs. Bgm. DI Johannes Pressl, BR Gottfried Kneifel, Bgm. Karl Huber


 

04.08.2011