Die Europawahl im Überblick

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Europawahl im Überblick

Foto: BM.I

Im Mai 2014 dürfen rund rund 400 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) wählen.

Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre. Die Wahlen finden nach Ablauf dieser fünf Jahre wieder im gleichen Zeitraum statt, sofern der Rat nicht nach Anhörung des Europäischen Parlaments einen anderen Zeitpunkt festlegt.

 

In allen 28 Mitgliedstaaten wird zwischen Donnerstag und Sonntag Abend gewählt. Die einzelnen Mitgliedstaaten können innerhalb dieser Periode den Wahltag bzw. die Wahltage selbst bestimmen. Das heißt, der Wahltermin wird durch Verordnung der Bundesregierung ausgeschrieben und in allen Gemeinden kundgemacht. Als Mitglied der Europäischen Union hat Österreich das Recht, im Europäischen Parlament durch Abgeordnete vertreten zu sein.

Wer darf an der Wahl teilnehmen?

Alle Österreicher, EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sowie Auslandsösterreicher, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden – d.h. spätestens an diesem Tag ihren 16. Geburtstag feiern – können in Österreich an der Wahl teilnehmen.

Weiters sind auch die in die Europa-Wählerevidenz eingetragenen Auslandsösterreicher wahlberechtigt.

EU-Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten mit Hauptwohnsitz in Österreich haben die Wahl: Sie können entweder die österreichischen Kandidaten oder die Kandidaten ihres Herkunftslandes wählen.

Um bei der Europawahl gewählt zu werden (passives Wahlrecht), muss ein Bewerber am Stichtag der Wahl in die Europa-Wählerevidenz eingetragen und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (d.h. spätestens an diesem Tag den 18. Geburtstag feiern).

Die Prinzipien der Europawahl

  • Verhältniswahl
  • das Bundesgebiet ist ein einheitlicher Wahlkörper;
  • Vorzugsstimmen können durch Eintragung auf dem Stimmzettel vergeben werden
  • ein gültiger Wahlvorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens drei Abgeordneten zum Nationalrat oder der Unterschrift von einem EP-Abgeordneten oder der Beibringung von 2.600 Unterstützungserklärungen
  • Wahltag ist ein Sonntag oder ein öffentlicher Ruhetag

Organisatorisch gleicht die Europawahl einer Nationalratswahl. Das betrifft auch die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Briefwahl, oder vor einer anderen Wahlbehörde, sowie die Möglichkeiten der Stimmabgabe mit Wahlkarten oder mittels Briefwahl.

30.04.2014