EU-Förderprogramm KULTUR 2007 - 2013

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Das EU-Programm "KULTUR" (2007-2013) ist für die Laufzeit von 7 Jahren mit einem Budget von 400 Mio. Euro dotiert. Es ist das Nachfolgeprogramm von "KULTUR 2000" (2000-2006).

Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen

Zielgruppe

Öffentliche oder private Einrichtungen mit Rechtsstatus, die hauptsächlich im Bereich Kultur und Kreatitivät tätig sind und ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben; Förderfähige Länder: EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), Bewerberländer (Kroatien, Türkei, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) sowie Serbien und Montenegro;

Kurzbeschreibung

Programm zum Ausbau der Kooperationstätigkeiten zwischen Kulturakteuren in den förderfähigen Ländern: Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen im Kultursektor, grenzüberschreitende Verbreitung von kulturellen und künstlicherischen Werken und Förderung des interkulturellen Dialogs;

Was und wie wird gefördert?

  1. Unterstützung kultureller Projekte

  a) Mehrjährige Kooperationsprojekte

Förderung mehrjähriger, grenzübergreifender kultureller Beziehungen von mind. 6 Kulturakteuren aus 6 verschiedenen förderfähigen Ländern;

Dauer: 3 - 5 Jahre

Förderung: mind. EUR 200.000 - max. EUR 500.000

EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten

Einreichfrist: 1. Oktober 2010

  b) Kooperationsprojekte

Förderung grenzübergreifender kultureller Beziehungen von mind. 3 Kulturakteuren aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern;

Dauer: max. 2 Jahre

Förderung: mind. EUR 50.000 - max. EUR 200.000

EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten

Einreichfrist: 1. Oktober 2010

 

c) Sondermaßnahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern

Kulturaustausch zwischen am Programm teilnehmenden Ländern und Drittländern die mit der EU Assoziations- oder Kooperationsabkommen abgeschlossen haben; jedes Jahr werden ein oder mehrere Länder für das betreffende Jahr ausgewählt;

Dauer: max. 2 Jahre

Förderung: min. EUR 50.000 bis max. EUR 200.000

EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten

Einreichfrist: 3. Mai 2011

  2. Literarische Übersetzungsprojekte

Übersetzungen und Veröffentlichungen von beletristischen Werken aus einer europäischen Sprache in eine andere europäische Sprache;

Dauer: max. 2 Jahre

Förderung: mind. EUR 2.000 - max. EUR 60.000

EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten

Einreichfrist: 3. Februar 2011

  NEU - 3. Unterstützung europäischer Kulturfestivals - NEU

Unterstützung von Festivals, die eine europäische Dimension besitzen wie etwa Verbreitung von Werken und dem interkulturellen Dialog;

Dauer: max. 1 Jahr

Förderung: max. EUR 100.000

EU-Kofinanzierung: max. 60%

Einreichfrist: 15. November 2010

  4. Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen

Zielgruppe: Einrichtungen, die das Gefühl einer gemeinsamen kulturellen Erfahrung mit einer wahrhaft europäischen Dimension vermitteln;

Förderung: Zuschuss zu Betriebskosten

Kategorien:

·         Botschafter

·         Netzwerke der Interessensvertreter

·         Plattformen für strukturierte Dialoge

EU-Kofinanzierung: max 80% der förderfähigen Gesamkosten (je nach Kategorie verschieden)

Einreichfrist: 15. September 2010

  5. Kooperationsprojekte zwischen Einrichtungen, die sich mit kulturpolitischer Analyse befassen

Förderung von Kooperationsprojekten zwischen privaten oder öffentlichen Einrichtungen, bei denen eine Erfahrung mit der Kulturpolitik nachzuweisen ist. Gefördert werden die kulturelle Vielfalt und der interkulturelle Dialog, Kultur als Anstoß zur Kreativität im Rahmen der Lissabon-Strategie und die Kultur als Element internationaler Beziehungen;

Dauer: max. 2 Jahre

Förderung: max. EUR 120.000/Jahr

EU-Kofinanzierung: 60%

Einreichfrist: 1. Oktober 2010

  Kontaktstelle

Cultural Contact Point Austria, Wien

Mag. Elisabeth Pacher

Tel: +43-1-53115 7692

Email: elisabeth.pacher@bmukk.gv.at

www.ccp-austria.at

 

 

05.08.2010