EU-Förderung PROGRESS: Innovative Maßnahmen für ein gesundes, aktives und würdevolles Altern

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Kurzbeschreibung
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Maßnahmen, mit denen ein gesundes, aktives und würdevolles Altern sowie ein wirksamer
und effizienter Einsatz von Ausgaben für Dienste und Leistungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Langzeitpflege gefördert werden können
 
Ziele
· Förderung der Nachhaltigkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege  älterer Menschen durch ein Altern in Gesundheit und Würde
· Unterstützung der Mitgliedstaaten, die Zielvorgaben der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz und soziale Integration (OKM Soziales) in der EU zu erreichen.
 
Wer kann einreichen?
Die Vorschläge sind von dem zuständigen Ministerium einzureichen, das direkt einen Antrag stellen kann, oder von einer anderen Behörde (regionale oder subregionale – auch kommunale – Behörde, Sozialversicherungsträger oder staatliche Stelle), sofern sie von dem zuständigen Ministerium ordnungsgemäß zur Durchführung eines Projekts im Rahmen dieser Aufforderung ermächtigt wurde. In die Projekte können Partner mit einschlägigem Fachwissen in dem betreffenden Gebiet einbezogen werden (z. B. Hochschulen oder Forschungsinstitute, internationale Organisationen und nichtstaatliche Interessengruppen). Bei den Partnern muss es sich um Non-Profit-Organisationen handeln. Die Einbeziehung von Partnern ist jedoch für die Antragstellung nicht unbedingt erforderlich.
 
Was wird gefördert?
Projekte, die darauf abstellen, bessere Strategien für ein gesundes, aktives und würdevolles Altern auszugestalten. Im Fokus der Projekte können unterschiedliche Phasen der Strategieentwicklung stehen, angefangen bei der Ermittlung der potenziellen Vorteile eines gesunden und aktiven Alterns für einen tragfähigen Sozialschutz und einen starken sozialen Zusammenhalt in alternden Gesellschaften bis hin zur Ausgestaltung neuer Strategien, ihrer Umsetzung und ihrer Bewertung.
 
Besonderes Augenmerk sollte stark schutzbedürftigen Gesellschaftsgruppen und denjenigen Regionen der EU gelten, in denen Gesundheitsprobleme am stärksten verbreitet sind und die Gefahr besteht, dass viele Menschen nicht angemessen versorgt werden, um ein Leben in Würde führen zu können.
 
Wie wird gefördert?
Gesamtbudget: EUR 2 Mio.
Pro Projekt werden voraussichtlich zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000 an Förderungen vergeben werden
EU- Kofinanzierung: max. 80% der zuschussfähigen Gesamtkosten
 
Einreichfrist: 26. September 2011
 
Fragen bitte per E-Mail an folgende Adresse: empl-vp-2011-007@ec.europa.eu 
 
Kontaktstelle:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Maga. Ulrike NEUFANG
STV. Abteilungsleiterin, Abt.V/1 (Grundsatzfragen und Koordination in EU-Angelegenheiten)
Tel.: 0043 1 71100-6251
ulrike.neufang@bmask.gv.at

06.09.2011