EU-Programm: Europa für Bürgerinnen und Bürger

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Aktion 1 - Maßnahme 2.1 „Bürgerprojekte“

Ab sofort können im Rahmen der Aktion 1 des Programms “Europa für Bürgerinnen und Bürger” für die Fördermaßnahme 2.1: „Bürgerprojekte“ bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Anträge eingereicht werden. Die Projekte sollen dazu beitragen, einen Brückenschlag zwischen den BürgerInnen und der Europäischen Union herzustellen. Die BürgerInnen sollen zur aktiven Beteiligung angeregt und der Dialog zwischen den BürgerInnen und den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union gefördert werden.

Im Rahmen der Projekte sollen von den beteiligten BürgerInnen Empfehlungen formuliert werden, die auf europäischer Ebene in den politischen Prozess einfließen können. Als Antragsteller und Partner kommen lokale Behörden, gemeinnützige Organisationen oder Partnerschaftsausschüsse mit Rechtsstatus in Frage. An einem Projekt müssen mindestens 5 Teilnehmerländer beteiligt sein. Die Förderung beträgt mindestens 100.000 € und höchstens 250.000 € und darf 60 % der Gesamtkosten nicht überschreiten.

Die Einreichfrist ist mit 1. Juni 2009 festgesetzt. Die Projekte müssen zwischen dem 1. Dezember 2009 und dem 28. Februar 2010 beginnen. Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt 12 Monate. Teilnahmeberechtigt sind derzeit die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Kroatien und Mazedonien. Nähere Informationen und die Formulare zur Einreichung von Anträgen wurden soeben auf der Website der durchführenden Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/funding/2009/call_action1_21_2009_en.php veröffentlicht.

30.04.2009