„Eisenbahnkreuzungen günstiger bauen“

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Niederösterreich hat 1.060 Eisenbahnkreuzungen mit Gemeindestraßen – davon sind 750 ÖBB-Kreuzungen. „Wir führen seit beinahe zwei Jahren Gespräche mit den ÖBB, um mehr Kostenwahrheit bei den Eisenbahnkreuzungen zu erreichen. Dieses Thema werden wir jetzt auch bei der kommenden Landesverkehrsreferentenkonferenz auf die Tagesordnung bringen. Denn im Zuge der Recherche haben wir feststellen müssen, dass bspw. unsere landeseigene NÖVOG die genau gleiche Eisenbahnkreuzung um bis zu 40 Prozent günstiger als die ÖBB bauen könnte. Bei 750 ÖBB-Eisenbahnkreuzungen in Niederösterreich wären daher mindestens 105 Millionen Euro an Ersparnis für Gemeinden und Steuerzahler möglich“, informiert Verkehrslandesrat Karl Wilfing im Rahmen einer Pressekonferenz mit Gemeindebund-Präsident LAbg Alfred Riedl.

Ein Beispiel von der Erlauftalbahn:

(bei km 15,547)

·                    Lichtzeichenanlage der ÖBB

·                    Kosten 386.000 EUR

·                    NÖVOG könnte gleiche Kreuzung errichten um: 249.000 EUR

o   Ersparnis gegenüber ÖBB: 137.000 EUR = 35 %

„Gemeinsam mit den ÖBB wurden für jede Kreuzungsart ‚Standardtypen‘ und Kosten festgelegt. Die NÖVOG hat diese Standard-Typen nachgerechnet und kommt – nach einer entsprechenden öffentlichen Ausschreibung der Leistungen - jeweils auf eine Ersparnis von 35-40 Prozent. Darüber hinaus sind auf Nebenbahnen unter 80 km/h andere Sicherheitslevel als für Hauptbahnstrecken ausreichend. Besonders wenn ich den Blick auch auf die Kosten richten muss, kaufe ich keinen Rolls Royce, wenn es auch ein Volkswagen sein kann“, führt Wilfing aus.

„Im neuen Finanzausgleichsgesetz (FAG) wurde vereinbart, dass der Bund in Summe 125,06 Mio. Euro in den Jahren 2017 bis 2029 für Investitionen an Eisenbahnkreuzungen bereitstellt. Für Niederösterreich alleine sind das 3,7 Mio. Euro jährlich. Allerdings handelt es sich bei der FAG-Regelung um einen Kompromiss, der bei weitem nicht die den Gemeinden entstehenden Kosten abdeckt“, weiß NÖ Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl.

Derzeit werden die länderweisen Richtlinien erarbeitet, auf deren Grundlagen die Auszahlung der Mittel erfolgt. „Tatsache ist, dass die Gemeinden im Wesentlichen hinsichtlich der Kosten, die an den Kreuzungen entstehen – sowohl bei den Betriebskosten, als auch bei den Errichtungskosten – dem Eisenbahnunternehmen völlig ausgeliefert sind. Wir fordern hier seitens der Gemeinden nicht nur eine Parteistellung im Verfahren, sondern eine Entbindung der Gemeinden von der Kostentragungspflicht, Transparenz bei den Kosten, die Einbindung der Gemeinden in der Umsetzung und die wirtschaftliche Umsetzung der Maßnahmen“, so Riedl.

„Unser Ziel ist, dass die ÖBB künftig auch in Strecken über und unter 80 km/h unterscheidet und dementsprechend die Sicherungsart anpasst. Außerdem sollen die ÖBB künftig ernsthaft daran arbeiten, eine deutliche Kostenreduzierung bei der Errichtung von EKs zu erreichen. Wir erwarten uns daher, dass wir bzw. auch die Gemeinden künftig vollkommen transparente auf Einzelposten heruntergebrochene Rechnungen von den ÖBB erhalten, um hier auch nachvollziehen zu können, was wieviel kostet. Davon würden Gemeinden, Länder und vor allem die Steuerzahler profitieren“, so Wilfing abschließend.

 

05.04.2017