Erleichterter Zugang zu Mitteln der ÖBFA erwünscht

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Länder und Gemeinden sollen sich verstärkt über die Bundesfinanzierungsagentur finanzieren. Damit möchte die Bundesregierung künftige Spekulationen mit Steuergeld verhindern. Gemeindebund-Präsident Mödlhammer begrüßt den Vorschlag, solange die Gemeinden nicht zur Finanzierung über die ÖBFA verpflichtet werden.

Die Bundesregierung reagierte schnell auf den Salzburger Finanzskandal. Bereits beim Ministerrat am 11. Dezember 2012 legte Finanzministerin Maria Fekter eine entsprechende Punktation vor.

Kern der Pläne ist, dass Länder und Gemeinden verstärkt das Schuldenmanagement der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) in Anspruch nehmen. Was bisher auf Richtlinien bzw. Verträgen mit der Staatsschuldenagentur basierte, soll dafür in Gesetzesform gegossen werden. Neben den "sehr guten Richtlinien" der ÖBFA existieren auch andere Vorgaben wie etwa bei der Sozialversicherung. "Wir werden die Länder stärker kontrollieren, wenn sie Gelder über die Bundesfinanzierungsagentur ausborgen", kündigt die Finanzministerin an. Spekulationen wie in Salzburg dürften in Zukunft nicht mehr möglich sein.

Außerdem wird es ein Veranlagungsverbot geben, wenn Schulden bei der Bundesfinanzierungsagentur aufgenommen werden. Demnach kann niemand billiges Geld bei der ÖBFA aufnehmen und dann damit zocken.

150 Millionen Ersparnis?

"Würden alle Länder ihre Schulden über die Bundesfinanzierungsagentur aufnehmen, würden sie sich jährlich rund 150 Millionen Euro an Schulden ersparen", rechnete Fekter vor. Einen Zwang dazu könne es aber natürlich nicht geben. "Länder können ihr Schulden- und Risikomanagement alternativ selbst betreiben, allerdings gelten gesamtstaatlich dafür künftig einheitliche Regeln. Dafür werde ich sorgen", so Fekter abschließend. Noch heuer möchte man im Finanzministerium einen entsprechenden Gesetzesvorschlag ausarbeiten, im Jänner 2013 soll im Ministerrat der Regierungsbeschluss folgen.

Zugang der Gemeinden zu Mitteln der ÖBFA erfreulich

Der Präsident des Österreichischen Gemeindebundes Helmut Mödlhammer begrüßt eine breitere Öffnung der ÖBFA: "Gemeinden sollen Zugang zum Schuldenmanagement des Bundes haben, aber ohne Verpflichtung." Er habe das vor fünf Jahren bereits angeregt, sei aber beim Bund damals abgeblitzt, so der Gemeindebund-Chef gegenüber dem Wirtschaftsblatt. Ein ÖBFA-Konto kann für Gemeinden bei Großprojekten sinnvoll sein. Bei üblichen kommunalen Finanzierungsvorhaben, könne jeder Ort auf die Regionalbanken bauen, meint Mödlhammer.

Der Weg zum ÖBFA-Kredit ist steinig

Derzeit ist der Zugang zu einem günstigen ÖBFA-Kredit für Gemeinden theoretisch möglich, aber alles andere als einfach. Sie können nämlich gar keinen Kredit direkt bei der ÖBFA aufnehmen, sondern nur über den Umweg der Bundesländer.  

Abwicklung derzeit nur über Länder möglich

Die Hauptaufgaben der ÖBFA sind das Liquditäts- und Schuldenportfoliomanagement der Republik, einiger Rechtsträger und der neun Bundesländer. Die ÖBFA kann zum Teil sehr große Volumina als Finanzierungsbedarf ihrer Auftraggeber zur Ausschreibung bringen und erhält deswegen meist beste Finanzierungskonditionen. Da die ÖBFA nicht jeden Kleinstantrag gesondert behandeln kann, ist die Beantragung von Mitteln über die ÖBFA für Städte und Gemeinden nur zentral über die Länder möglich. Diese haben die Anträge zu bündeln und gegenüber der ÖBFA für die erforderlichen Summen, auch für die Städte und Gemeinden, die Haftung zu übernehmen. Das ist bisher nicht nur mit einem langwierigen Genehmigungsverfahren, sondern auch mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand beider Seiten verbunden.

8,11 Milliarden Euro Finanzierungsvolumen der ÖBFA 2011

Ist dieser Teil erst einmal erledigt, kann die Zuteilung der Mittel nicht direkt von der ÖBFA an die Gemeinden erfolgen, sondern muss über die Länder abgewickelt werden. Wieviele Gemeinden derzeit bereits über die ÖBFA günstige Kredite bekommen, lässt sich auf Nachfrage von Kommunalnet bei der ÖBFA nicht sagen, da die Abwicklung über die Bundesländer erfolgt. Per Ende 2011 waren inklusive der sonstigen Rechtsträger 8,11 Milliarden Euro bei der ÖBFA ausständig.

Sollen Gemeinden für Großprojekte die ÖBFA stärker in Anspruch nehmen, ist eine direkte Mittelzuteilung der ÖBFA an die Städte und Gemeinden für ein schnelleres Verfahren unerlässlich.

Foto: ©Andy Wenzel/BKA

17.12.2012