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Eines kann vorweg festgestellt werden: Es gibt wesentlich mehr Geld für die kleinen Gemeinden unter 10.000 Einwohner und auch die Großen fahren Gewinne ein. Damit wurde das Hauptziel „Mehr Geld für alle“ erreicht.
► Zunächst dauert die nächste FAG-Periode 6 Jahre. Sie beginnt mit 1.1.2008 und endet mit 31.12.2013. Damit wurde auch für den Fall eines Regierungs-wechsels Finanzsicherheit geschaffen. Die Periode wird in zwei Etappen geglie-dert: Die erste Etappe umfasst drei Jahre, also den Zeitraum von 2008 bis 2010. Der sog. Konsolidierungsbeitrag, den Länder und Gemeinden derzeit an den Bund zu leisten haben, wird halbiert. Von den dadurch zur Verfügung stehenden 209 Mio Euro erhalten 156 Mio Euro jährlich die Länder und 53 Mio Euro jährlich die Gemeinden. Der Gemeindeanteil wird über die Ertragsanteile an alle Ge-meinden nach dem bisherigen Verteilungsmodus aufgeteilt. Auf die NÖ Ge-meinden entfallen ca. 8,8 Mio Euro. In der zweiten Etappe, d.h. in den Jahren 2011 bis 2013, entfällt der gesamte Konsolidierungsbeitrag. Die Länder stellen einen Teil der ihnen zufallenden Mittel den Gemeinden zur Verfügung, sodass ab 2011 insgesamt 156 Mio Euro p.a. an zusätzlichen Mitteln in die Gemeinden fließen. Aus heutiger Sicht erhal-ten die NÖ Gemeinden davon ca. 36,7 Mio Euro. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel wird ab 2011 so verändert, dass sich österreichweit 100 Mio Euro von den Gemeinden über 10.000 Einwohnern zu den kleineren Gemeinden verschieben. Noch nie zuvor ist es gelungen, ein der-artiges Volumen auf die Kleingemeinden um zu verteilen. Damit es auf Seiten der Großen aus dieser Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels keine Verlierer gibt, erhalten diese von den 156 Mio Euro den Betrag von 100 Mio Euro als Ausgleichsmasse. Die verbleibenden 56 Mio Euro werden auf alle Gemeinden verteilt. ► Für finanzschwache Städte und Gemeinden über 10.000 Einwohner gibt es zusätzliche 16 Mio Euro. ► Wichtig in diesem Zusammenhang ist die über Wunsch der Länder getroffe-ne Vereinbarung, ab 2009 die Volkszählung automationsunterstützt über das ZMR zu führen. Die Verteilung der Finanzmittel soll ab diesem Zeitpunkt auf Basis der aktuellen Daten erfolgen. ► Ebenfalls relevant für die Gemeinden sind die aufgestockten Bundesanteile bei der Gesundheitsfinanzierung. Der Bund hat sich verpflichtet, jährlich 100 Mio Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der Gesamtbetrag wird künftig mit der Ertragsanteil-Dynamik valorisiert. Dies gilt für die gesamte Periode von 2008 bis 2013. Damit wird Druck von den im Umlagewege zu leistenden Ge-meindebeiträgen genommen, in NÖ in Form der NÖKAS-Umlage, da insgesamt mehr Geld ins System fließt. Eine langjährige Forderung von Gemeinden und Ländern, der Bund möge endlich den Deckel bei der Gesundheitsfinanzierung heben, wurde damit erfüllt. ► Auslöser für die FAG-Verhandlungen waren bekanntlich die Diskussionen um Pflege, 24-Stunden-Betreuung und Mindestsicherung. Bei Pflege und Min-destsicherung kamen die Verhandlungspartner zu einer Grundsatzeinigung, die auch für die Gemeinden bedeutsam ist, da wir sie teilweise über die Sozial-hilfeumlage mit zu finanzieren haben. Bei der Pflegefinanzierung beträgt der Finanzierungsanteil der Länder und Ge-meinden maximal 16 Mio Euro, bei der Mindestsicherung einigte man sich auf maximal 50 Mio Euro. Beides soll im Wege einer Art. 15a-Vereinbarung noch konkretisiert werden. ► Für die Kinderbetreuung und die Sprachförderung von Kleinkindern erhal-ten die Gemeinden in den nächsten drei Jahren jeweils 40 Mio Euro (je 20 Mio Euro von Bund und Ländern). ► Die auch für die Gemeinden wichtigen Wohnbauförderungsmittel wurden gesichert, werden aber verstärkt an Klimaschutzmaßnahmen gebunden. Und für Gemeindekooperationen soll das von uns immer wieder geforderte Anreiz-system nun endlich geschaffen werden, um die Akzeptanz derartiger Lösungs-ansätze zu erhöhen. ► Weiters wurde vereinbart während der ersten Etappe des Finanzausgleichs, also bis Ende 2010, Vorschläge für eine grundlegende Reform des Finanzaus-gleiches zu erarbeiten.
02.02.2008
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