Förderung für Kleingewässer

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Ob naturnahe Umgestaltung des Löschteichs oder Sanierung der Schwemme - der NÖ Landschaftsfonds unterstützt unter gewissen Voraussetzungen dabei finanziell.

Der NÖ Landschaftsfonds fördert die Neuanlage und Revitalisierung von Feuchtbiotopen und Landschaftsteichen. Bis zu 50 Prozent finanzieller Zuschuss ist bei naturnaher Umgestaltung des Löschteiches, Eisteiches bzw. der Schwemme möglich. Außerdem erhalten Sie fachliche Beratung bei Planung und Ausführung.

Förderung für neuerrichtete sowie bestehende Kleingewässer

Gefördert werden können die Beratung, Projektierung, bauliche Umsetzung und Bepflanzung für die Neuerrichtung, Verbesserung und ökologische Umgestaltung von Stillgewässern (Tümpel, Feuchtbiotope, Landschaftsteiche). Aber auch die naturnahe Umgestaltung von bereits bestehenden Kleingewässern (Eisteiche, Löschteiche, Schwemmen) wird unter Umständen finanziell unterstützt. Fischteiche können allerdings nicht gefördert werden.

Wer kann die Förderung erhalten?

Förderungsanträge können von Gemeinden, Verbänden oder Vereinen gestellt werden, sofern sie für den Erhalt und den rechtlichen Bestand der Anlage zuständig sind. Aber auch Projektgemeinschaften und Einzelpersonen können beim NÖ Landschaftsfonds um eine Förderung ansuchen. Zuständig für die Abwicklung der Förderung und die Betreuung der Förderwerber ist die Abteilung Wasserbau der NÖ Landesregierung.

Voraussetzungen (Auszüge):

  • Das Einplanen einer Abpufferung des Wasserkörpers gegen Einflüsse von angrenzenden, intensiv bewirtschafteten Grundstücken und Verkehrsflächen.
  • Freiwillige Maßnahmen (keine naturschutz- oder wasserrechtlichen Auflagen)
  • Ab der Förderzusage ist das Projekt in zwei Jahren umzusetzen.
  • Zusätzlich zu den ökologischen sind nur wasserbauliche Maßnahmen im erforderlichen Ausmaß förderbar, zum Beispiel die Umgestaltung von Ufermauern, Uferbefestigungen, Sanierung der Zu- und Ablaufbauwerke oder Abdichtungsmaßnahmen im unbedingt erforderlichen Umfang.
  • Fischteiche können nicht gefördert werden.


Weiterführende Information: DI Christian Steiner, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilund Landentwicklung (LF6), post.lf6@noel.gv.at

Fotocredit: ©Cindy Haggerty - Fotolia.com

17.12.2012