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Ob naturnahe Umgestaltung des Löschteichs oder Sanierung der Schwemme - der NÖ Landschaftsfonds unterstützt unter gewissen Voraussetzungen dabei finanziell.
Der NÖ Landschaftsfonds fördert die Neuanlage und Revitalisierung von Feuchtbiotopen und Landschaftsteichen. Bis zu 50 Prozent finanzieller Zuschuss ist bei naturnaher Umgestaltung des Löschteiches, Eisteiches bzw. der Schwemme möglich. Außerdem erhalten Sie fachliche Beratung bei Planung und Ausführung.
Förderung für neuerrichtete sowie bestehende Kleingewässer
Gefördert werden können die Beratung, Projektierung, bauliche Umsetzung und Bepflanzung für die Neuerrichtung, Verbesserung und ökologische Umgestaltung von Stillgewässern (Tümpel, Feuchtbiotope, Landschaftsteiche). Aber auch die naturnahe Umgestaltung von bereits bestehenden Kleingewässern (Eisteiche, Löschteiche, Schwemmen) wird unter Umständen finanziell unterstützt. Fischteiche können allerdings nicht gefördert werden.
Wer kann die Förderung erhalten?
Förderungsanträge können von Gemeinden, Verbänden oder Vereinen gestellt werden, sofern sie für den Erhalt und den rechtlichen Bestand der Anlage zuständig sind. Aber auch Projektgemeinschaften und Einzelpersonen können beim NÖ Landschaftsfonds um eine Förderung ansuchen. Zuständig für die Abwicklung der Förderung und die Betreuung der Förderwerber ist die Abteilung Wasserbau der NÖ Landesregierung.
Voraussetzungen (Auszüge):
Weiterführende Information: DI Christian Steiner, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilund Landentwicklung (LF6), post.lf6@noel.gv.at
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17.12.2012
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