GVV: Postmarktgesetz darf nicht ewig aufgeschoben werden

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Enttäuscht zeigte sich Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer über die Tatsache, dass der
Beschluss des Postmarktgesetzes verschoben wurde. „Ein modernes Postmarktgesetz,das die Grundversorgung und die Qualität postalischer Dienste sichert, ist dringend notwendig“, so Mödlhammer. „Es ist schade, dass man sich darauf nicht noch vor dem Sommer einigen konnte.

„Gerade im ländlichen Raum ist die Qualität der Postdienstleistungen von entscheidender Bedeutung“, findet auch GVV-Präsident Alfred Riedl. „Die Menschen haben ein Recht darauf, in annehmbarer Nähe eine Poststelle zu haben und täglich die Post zugestellt zu bekommen. Das sind Kriterien, von denen wir nicht abweichen werden“, so der GVV-Chef. Es müsse auch endlich Schluss sein, mit der latenten Verunsicherung, die immer wieder durch kolportierte Schließungspläne entstehe. „Die Verfügbarkeit von Poststellen gehört im Gesetz definiert, sonst führen wir jedes Jahr eine ähnliche Diskussion“, so Riedl.
Ein wichtiger Teil sei auch die gerechte und entsprechende Entlohnung der Mitarbeiter. „Ich halte nichts davon, hier einen subtilen Dumpingwettbewerb um Löhne zu führen. Nur eine gerechte Entlohnung sichert auch die Qualität der Zustellung. Auch wenn das viele nicht glauben, aber der Briefträger ist für die Menschen eine wichtige Vertrauensperson.“

In eine ähnliche Kerbe schlägt auch der Vizepräsident des Gemeindebundes, Bgm. Ernst Schmid aus dem Burgenland. Der Entwurf für das neue Gesetz solle faire Wettbewerbsbedingungen für
die Liberalisierung des Postmarktes schaffen, außerdem wollte man auch das geplante Aus für 300 Postämter durch ein verbindliches Mitspracherecht der Bürgermeister verhindern. Konkret wurde gefordert, dass die mit 1. Juni 2009 noch bestehenden Postämter ohne Zustimmung der betreffenden Standortgemeinde nicht geschlossen werden dürfen. Schmid dazu: „Mir ist nicht ganz klar, warum dieses Mitspracherecht der Bürgermeister ein Problem sein soll. Im Österreichischen Gemeindebund wird jedenfalls dieses Recht der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hoch gehalten. Wir können den Gemeinden das wirkungsvollste Instrument, sich gegen die einseitige Schließung von Postämtern zu wehren,nicht nehmen.“
Der Österreichische Gemeindebund fordert dieses Mitspracherecht für Bürgermeister weiterhin ein. „Es gibt die Zusicherung der Post AG, und das ist vielfach dokumentiert, dass kein Postamt ohne adäquaten Ersatz geschlossen werden darf. Auf dieser Zusicherung sowie der Einbindung der betroffenen Bürgermeister werden wir weiterhin bestehen“, so Mödlhammer und Schmid abschließend.

16.06.2009