Gemeindebund reicht Klage beim VfGH ein

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Die Eisenbahnkreuzungsverordnung hält die Gemeinden weiter in Atem. Der Gemeindebund reicht nun Klage beim VfGH ein, da der ausgelöste Konsultationsmechanismus bei der Verordnung ignoriert wurde.

Die ersten Gemeinden haben bereits mit den Auswirkungen der 2012 erlassenen Eisenbahnkreuzungsverordnung Bekanntschaft gemacht. Laut einer Umfrage des Gemeindebundes unter den Landesverbänden, sind bereits jetzt mehr als 90 Gemeinden in der Überprüfungsphase oder schon mit Forderungen in Höhe von ungefähr 50 Millionen Euro konfrontiert. "Das ist aber erst ein Bruchteil der zu erwarteten Kosten und damit nur die Spitze des Eisbergs", betont Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer. Bei ungefähr 3.800 technisch nicht gesicherten Bahnübergängen könnte auf Österreichs Gemeinden noch einiges zukommen.

Regionalbahnbetreiber schreiten voran

Vor allem die Regionalbahnbetreiber haben als Erste ihre "Arbeit" aufgenommen und beginnen, die Eisenbahnkreuzungen zu überprüfen und technisch aufzurüsten. Laut Verordnung bleibt auch nicht endlos viel Zeit: Binnen zwölf Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung müssen ausnahmslos alle Eisenbahnkreuzungen behördlich überprüft sein und binnen 17 Jahren ab Inkrafttreten den erhöhten Sicherheitsbestimmungen und Standards entsprechen. Bei Bahnübergängen für Fußgänger und Radfahrer ist die Verordnung noch strenger: Für die Überprüfung bleibt nur ein Jahr Zeit - die Frist läuft bereits Anfang September 2013 ab (!) - und für die entsprechenden Maßnahmen sind drei Jahre ab Inkrafttreten vorgesehen.

Die finanzielle Einbindung der Gemeinden ist im Eisenbahngesetz unter Paragraph 48 Abs. 2 geregelt. Demnach müssen die Gemeinden, auf deren Straßen sich eine Eisenbahnkreuzung befindet, im Zweifel die Hälfte der Kosten für die bauliche Umgestaltung tragen und für deren Erhaltung und Inbetriebhaltung zur Gänze aufkommen. 

Konsultationsmechanismus ignoriert

Bereits in der Entstehungsphase haben die Gemeindevertreterverbände ihre schärfsten Bedenken gegen diese Verordnung geäußert. Sogar der Konsultationsmechanismus, den der Österreichische Gemeindebund in letzter Reaktion auslöste, wurde sowohl von Verkehrsministerin Doris Bures als auch von Bundeskanzler Werner Faymann gänzlich ignoriert.

Gemäß der Vereinbarung aus dem Jahre 1998, die die Informationspflichten, Verhandlungs-, sowie Kostentragungspflichten regelt, hat der Bund seine Verordnungsentwürfe samt einer Darstellung der finanziellen Auswirkung auf die Gebietskörperschaften allen Partnern dieser Vereinbarung mit mindestens vierwöchiger Frist zur Stellungnahme zu übermitteln. Für den Fall, dass ein Rechtsetzungsvorhaben des Bundes finanzielle Belastungen anderer Gebietskörperschaften nach sich zieht, können diese verlangen, dass in einem sogenannten Konsultationsgremium Verhandlungen über die durch dieses Vorhaben verursachten finanziellen Ausgaben aufgenommen werden.

Obwohl der Österreichische Gemeindebund nicht weniger als vier Mal Verhandlungen über die Kostenfolgen im Konsultationsgremium eingefordert hatte, hat der Bundeskanzler diese als Vorsitzender des Gremiums nicht aufgenommen. Die Verordnung ist nun seit einem Jahr in Kraft, zusammengetreten ist das Gremium bis heute nicht.

Gemeindebund betritt Neuland

Nachdem der Bund mit dieser Vorgehensweise aus Sicht des Gemeindebundes wesentliche Pflichten aus dieser Vereinbarung verletzt hat, sah er sich gezwungen erstmals Neuland zu betreten und den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzurufen. "Wir sehen keine andere Möglichkeit mehr, als uns mit einem Feststellungsantrag an den Verfassungsgerichtshof zu wenden", erklärt Mödlhammer. Der Verfassungsgerichtshof soll nun klären, ob Bestimmungen der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus verletzt wurden.

Darüber hinaus behält sich der Gemeindebund vor, in einem weiteren Verfahren die allenfalls bestehenden Kostentragungspflichten des Bundes klageweise geltend zu machen. Zuerst muss jedoch das Erkenntnis des VfGH abgewartet werden.

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22.08.2013