Gemeindekooperationen nicht behindern

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Gemeindekooperationen nicht behindern

Foto: ©Gemeindebund

Während Österreich die Umsatzsteuer für Gemeindekooperationen unnötig streng fasst, haben sich CDU, CSU und SPD im Zuge des Koalitionsvertrages darauf geeinigt, interkommunale Zusammenarbeit steuerlich nicht behindern zu wollen. Auch auf europäischer Ebene wollen sich die Deutschen dafür einsetzen.

Gemeindekooperationen sind ein wichtiges Mittel, um die immer größer werdende Aufgabenlast ohne entsprechende finanzielle Ausstattung bewältigen zu können. In Österreich wird die interkommunale Zusammenarbeit jedoch unnötig erschwert. Denn Leistungen von einer Gemeinde für eine andere, wie beispielsweise eine gemeinsame Bauhofnutzung, werden durch die Umsatzsteuer, die die Gemeinden für interkommunale Leistungen zahlen müssen, unrentabel gemacht. Bis jetzt gibt es von Seiten des Finanzministeriums mit Hinweis auf die vermeindlich europarechtlichen Schranken auch kein Einlenken, diese unnötigen Hürden abzuschaffen.

Deutsche bekennen sich zu Gemeindekooperationen

Ganz anders scheint dies in Deutschland zu sein: Auf Seite 91 des 185 Seiten starken Koalitionsvertrages, den die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD am 27. November 2013 unterzeichnet haben, findet sich folgender Wortlaut: "Die interkommunale Zusammenarbeit soll steuerrechtlich nicht behindert werden. Wir lehnen daher eine umsatzsteuerrechtliche Belastung kommunaler Beistandsleistungen ab und werden uns - soweit erforderlich - EU-rechtlich für eine umfassende Freistellung solcher Leistungen von der Umsatzsteuer einsetzen."

Neue Bundesregierung zum Handeln aufgefordert

Besondere Relevanz bekommt dieser Nachsatz aus dem Koalitionsvertrag, wenn man bedenkt, dass die europäische Kommission 2014 das große Thema Mehrwertsteuersystem angehen möchte. Mit Deutschland an seiner Seite, könnte sich auch Österreich für eine kommunal- und steuerzahlerfreundliche, weil verwaltungseffiziente Lösung einsetzen. Doch auch an der Interpretation der jetzigen Vorgaben aus Brüssel könnte das Finanzministerium etwas ändern.

Aus diesem Grund hat der Österreichische Gemeindebund die Spitzen von SPÖ und ÖVP aufgefordert, sich ein Beispiel an den deutschen Kollegen zu nehmen und endlich die im europäischen Kontext weit überzogene (etwa im Vergleich zu Frankreich oder Schweden) nationale Auslegung europäischen Rechts im heimischen Umsatzsteuerrecht von den zuständigen Beamten des BMF korrigieren zu lassen. 

06.12.2013