Er will, dass Radarmessungen durch Privatfirmen im Auftrag von Gemeinden wieder ermöglicht werden: "Es geht hier nicht darum abzuzocken, sondern dass an Unfallhäufungsstellen - vor Schulen, vor Altenheimen - überwacht wird." Aus Datenschutzgründen waren die Radarmessungen vor zwei Jahren untersagt worden. Mittlerweile wären sie wieder möglich, es fehlt aber eine genaue Regelung in der Straßenverkehrsordnung.
GVV-Präsident Alfred Riedl hatte das Recht der Gemeinden auf Radarüberwachung in den letzten Monaten sehr intensiv eingefordert und zuletzt auch Unterstützung der Landesräte bekommen. In der Straßenverkehrsordnung sollte stehen, dass Radarüberwachungen dort möglich sind, wo es die Verkehrssicherheit erfordert, schlägt Mödlhammer vor.
Kuratoriums-Direktor Thann sieht das strenger: "Die Gemeinde müsste im Vorhinein ein entsprechendes Gutachten einholen, ob es sich um eine gefährliche Stelle handelt. Erst wenn das vorliegt, dürfte die Gemeinde einen Auftrag geben, dass dort überwacht wird."
"Gemeinden und Länder müssen sich einigen"
Verkehrsministerin Doris Bures zeigt sich gesprächsbereit. Zunächst aber müssten sich Länder und Gemeinden einigen, heißt es aus ihrem Büro. Das jüngste Angebot des Gemeindebundes lautet, die Gemeinden würden den Ländern 20 Prozent ihrer Einnahmen für den Verwaltungsaufwand zahlen, der an den Bezirkshauptmannschaften durch die Strafverfolgung entsteht.
Laut Gemeindebund-Präsident Mödlhammer fordern manche Finanzlandesräte nun aber, dass sie auch Geld für die Radarmessungen durch die Polizei auf Autobahnen und Bundesstraßen bekommen; da will der Bund nicht mitspielen.