Gemeindewahl: Verzeichnis liegt auf

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Foto für Gemeinderatswahl: Verzeichnis liegt auf

In Bezug auf die am 26. Jänner anstehende Gemeinderatswahl erfolgte eine Neuregelung dahingehend, dass alle Zweitwohnsitzerinnen und Zweitwohnsitzer angeschrieben wurden, um ihre beruflichen, sozialen und familiären Bindungen zur Gemeinde vorab bekanntgeben zu können. 

Das entsprechende Evidenzblatt wurde ab 2017 bestehenden Zweitwohnsitzern zugesendet - bei allen Neuen wird das automatisch beim Zuzug gemacht. Damit ist gewährleistet, dass es klare Grundlagen für die Wählerverzeichnisse bei der Gemeinderatswahl am 26. Jänner gibt. Diese Wählerverzeichnisse liegen nun seit Montag (11. November) auf den Gemeindeämtern auf. Einsprüche dagegen, sofern man nicht im Verzeichnis aufscheint und daher nicht wahlberechtigt sein sollte, können bis zum 21. November eingebracht werden. Über einen Einspruch entscheidet die jeweilige Gemeindewahlbehörde.

14.11.2019