Getränkesteuer: Rückzahlungsvolumen höher als erwartet

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Das Rückzahlungsvolumen der Getränkesteuer, das die Gemeinden an den Handel zu leisten haben, fällt höher aus, als ursprünglich angenommen. Der Gemeindebund fordert nun eine entsprechende Änderung des Gesetzes, damit der Bund seine zugesagte Unterstützung nicht mit 7,5 Mio. Euro begrenzt, sondern 25 Prozent des Rückzahlungsvolumens beisteuert.

Im Rahmen der Bereitschaft des Bundes, sich finanziell an der Rückzahlung von Getränkesteuer an den Handel zu beteiligen, wurde vom ehemaligen Finanzminister Mag. Molterer dem Städtebund und dem Gemeindebund mit Schreiben vom 13. Mai 2008 gegenüber zugesagt, die aus der Getränkesteuer-Rückzahlung zu erwartenden Mehreinnahmen an Körperschaftsteuer an die von der Rückzahlung an den Handel betroffenen Kommunen rückzuführen. Dabei ging der Bund von einem Rückzahlungsvolumen von 30 Mio. Euro aus, wobei diese Rückzahlungssumme zum damaligen Zeitpunkt nicht ermittelt wurde, sondern auf dem von den großen Handelsbetrieben dem Finanzministerium vertraulich bekannt gegebenen Zahlenmaterial beruhte; bei einer Rückzahlungssumme von 30 Mio. Euro haben sich daher bei einem 25 %igen Körperschaftsteuersatz Mehreinnahmen von 7,5 Mio. Euro errechnet.

Nunmehr hat sich jedoch aufgrund der von Städtebund und Gemeindebund gemeinsam mit den Kommunen und sämtlichen rückzahlungsberechtigten Handelsbetrieben durchgeführten Recherchen gezeigt, dass das Rückzahlungsvolumen weit über den vom Finanzministerium aufgrund der Angaben des Handels geschätzten 30 Mio. Euro liegt und voraussichtlich € 45,882.410,90 betragen wird; daraus werden daher auch Mehreinnahmen aus einer 25 %igen Körperschaftsteuer von € 11,470.602,73 resultieren. Nachdem die Intentionen des Bundes von vornherein darauf abstellten, diese Mehreinnahmen aus der Körperschaftsteuer nicht einzubehalten, sondern den an der Rückzahlung tangierten Kommunen rückzuführen und diese Mehreinnahmen nicht wie ursprünglich eingeschätzt 7,5 Mio. Euro, sondern vielmehr rund 11,47 Mio. Euro betragen werden, wird nochmals ersucht, die von Finanzminister Mag. Molterer gegebene Zusage der Rückführung der Mehreinnahmen aus der Körperschaftsteuer auch für das nunmehr vorliegende Rückzahlungsvolumen beizubehalten und diese Mehreinnahmen aus der Körperschaftsteuer den Ländern zur Verteilung an die Städte und Gemeinden zur Verfügung zu stellen.

Der vom Finanzministerium am 23.12.2008 bekannt gegebene Aufteilungsschlüssel kann für die länderweise Verteilung dieser Bundesmittel in Höhe von rund 11,47 Mio. Euro angewendet werden. Bezüglich des vom Bund bisher angesprochenen Prozedere der Rückführung der Mehreinnahmen aus der Körperschaftsteuer dürfen Städtebund und Gemeindebund nochmals ersuchen, den Vorwegabzug aus der Körperschaftsteuer ausschließlich vom Anteil des Bundes vorzunehmen.

Aufgrund der Korrektur des Rückzahlungsvolumens von geschätzten € 30 Mio. auf rund € 45 Mio. fordert der Österreichische Gemeindebund im Sinne der vom damaligen Bundesminister für Finanzen Mag. Molterer gegebenen Zusage, die Mehreinnahmen aus der Körperschaftsteuer in Höhe von rund € 11,47 Mio. - statt wie bisher angenommen von rund € 7,5 Mio. - den Gemeinden für die Rückzahlung der Getränkesteuer an den Handel zur Verfügung zu stellen, und in §22a die Formulierung „Bedarfszuweisung in der Höhe von 7.500.000,00 EUR“ durch „25,00 % des gemeldeten Volumens“ zu ersetzen. Dies soll, so die Forderung des Gemeindebundes, bei der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes berücksichtigt werden.

10.01.2009