Grundstücksdatenbank: Infoblatt für Grundeigentümer

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Nachdem im Mai die neue Grundstücksdatenbank in Betrieb genommen wurde, müssen alle Grundstückeigentümer, nun sicherstellen, dass dies auch richtig übernommen wurde. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hat ein entsprechendes Infoblatt für die Bürger zusammengestellt.

Mit der Grundbuchumstellung gibt es nun auch für die Gemeindebürger einiges zu tun: Mit der Inbetriebnahme am 7. Mai 2012 erfolgte eine vollständige Übertragung bzw. Umschreibung aller bestehenden Daten der rund elf Millionen Grundstücke. Rund eine Million Grundstücke wurden in einer besonderen Form gesichert. Dabei handelt es sich um jene Gründe, deren Grenzen fix vermessen wurden. Diese sind im Grenzkataster einverleibt. Dieser Schritt wird im Grundstückverzeichnis mit "G" gekennzeichnet. Bei Grundstücken ohne "G" gibt es diesen erhöhten Rechtschutz nicht.

Kontrolle der Kennzeichnung wichtig

Grundeigentümer sind nun aufgefordert, nachzukontrollieren, ob ihr Grundstück richtig gekennzeichnet ist, denn nach Ablauf von sechs Monaten nach der Kundmachung im Amtsblatt für das Vermessungswesen (also bis Ende November 2012) können keine Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe mehr gegen die Einverleibung eines Grundstücks in den Grenzkataster mehr erhoben werden.

Ein "G" zeigt, ob Ihr Grundstück im Grenzkataster einverleibt ist, oder nicht.

Kontrolle online möglich

Die Kontrolle Ihres Grundstücks geht relativ einfach über die Homepage des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (BEV) oder direkt in den Vermessungsämtern des BEV. Online reicht es, das PDF für Ihren Bezirk zu öffnen, nach der richtigen Grundstücksnummer zu suchen und zu kontrollieren, ob Ihr Grundstück richtig gekennzeichnet (mit oder ohne "G") ist. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Grundstück nicht richtig gekennzeichnet ist, wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist von sechs Monaten ab dem 1. Juni 2012 zur Richtigstellung der Eintragung an Ihr BEV-Vermessungsamt.

17.06.2012