Info des Lebensministeriums

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

"Wir dürfen Sie informieren, dass die UFG-Novelle zur Sondertranche Hochwasser erfolgreich durch die parlamentarische Behandlung gegangen ist. Wir werden Ihnen das entsprechende Bundesgesetzblatt übermitteln, sobald die Novelle Inkraft getreten ist.

Die Novelle der Förderungsrichtlinien kommunale SWW, mit der Änderung des Förderungsausmaßes für Maßnahmen nach Naturkatastrophen, steht kurz vor der Genehmigung durch den Umweltminister. Die Einvernehmensressorts BMF und BMWFJ haben ihre Zustimmung dazu bereits gegeben (BMF) bzw. signalisiert. Die Novelle sieht vor, dass alle Maßnahmen zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen mit einem einheitlichen Fördersatz von 20% gefördert werden. Für Maßnahmen an Abwasserreinigungsanlagen sowie für Maßnahmen an Abwasserentsorgungsanlagen innerhalb der gelben Linie werden 20%-Punkte Aufschlag gewährt (= Fördersatz 40 %). Die Pauschalen entfallen. Die Novelle soll per 1.8.2013 in Kraft treten, gilt also für alle ab der nächsten Kommissionssitzung zugesicherten Hochwasserfälle. Auch die FRL-Novelle stellen wir Ihnen sofort nach Inkrafttreten zur Verfügung.

Noch ein Hinweis für die Förderung von Wiederherstellungsmaßnahmen nach Naturkatastrophen bei pauschalierten Einzelanlagen:

Da auch für diese Fälle nun die einheitlichen Fördersätze und nicht mehr die Pauschalen gelten, ist für die Antragstellung die Verwendung der Formulare für pauschalierte Einzelanlagen nicht sinnvoll. Nach Rücksprache mit der KPC wird empfohlen, für Hochwasserfälle bei pauschalierten Einzelanlagen die Antragsformulare für die „normalen“ kommunalen Fälle zu verwenden."

DI Verena Ressel, MBA

Abteilung VII/6, Siedlungswasserwirtschaft
Marxergasse 2, 1030 Wien
Tel. +43 1 71100-7513
Fax +43 1 513 1679-1574
verena.ressel@lebensministerium.at

 

Fotocredit: Lebensministerium

02.08.2013