Kein Rechtsanspruch auf hitzefrei

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Während letzte Woche noch die kühleren Temperaturen und Gummistiefel dominierten, klettert das Thermometer in diesen Tagen auf schwindelerregende Höhen - mit bis zu 38 Grad im Schatten. Wie kommt man am besten durch die tropischen Tage? Wir haben ein paar Tipps für Sie zusammengestellt.

Die Hitze lässt kaum jemanden "kalt", auch für die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die herrschenden Temperaturen alles andere als fördernd. Einen gesetzlich geregelten Anspruch auf hitzefrei gibt's trotzdem nicht, weder in der Schule, noch am Arbeitsplatz. Zahlreiche Regeln, die natürlich föderal unterschiedlich sind, geben die optimalen Arbeitsbedingungen vor. Dabei unterscheiden sich die für den öffentlichen Dienst zur Anwendung kommenden rechtlichen Vorschriften praktisch kaum von jenen, die für die Arbeiter und Angestellten gelten.

Die für den öffentlichen Dienst zur Anwendung kommenden rechtlichen Vorschriften unterscheiden sich praktisch kaum von jenen, die für die Arbeiter und Angestellten gelten.

Raumklima, das dem "menschlichen Organismus angemessen" ist

In manchen Bundesländern wird auf die entsprechenden (bundesrechtlichen) Arbeitsnehmerschutzvorschriften verwiesen, andere Bundesländer haben ausdrückliche Regelungen im Landesrecht vorgesehen. § 19 Abs. 2 des Salzburger Bedienstetenschutzgesetzes bestimmt, dass in Arbeitsräumen "unter Berücksichtigung der Arbeitsvorgänge und der körperlichen Belastung der Bediensteten ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft" vorhanden sein muss und "raumklimatische Verhältnisse herrschen müssen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind."

25 Grad als Obergrenze

Auch bei den Bestimmungen über das gesetzlich zulässige Raumklima (bspw. § 30 der Sbg. Arbeitsstätten Verordnung, § 31 Tiroler Arbeitsstätten-Verordnung) wird bei der zulässigen Temperatur auf die körperliche Belastung der Dienstnehmer/innen geachtet. Während in Räumen, in denen Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung (überwiegend sitzende Tätigkeit - z.B. im Büro) eine Obergrenze von 25 Grad vorgesehen ist, beträgt diese bei Räumen mit normaler körperlicher Belastung 24 Grad (leichte manuelle Arbeit im Stehen - z.B. Reinigungskraft). In der warmen Jahreszeit ist dafür zu sorgen, dass bei Vorhandensein einer Klima- oder Lüftungsanlage die Lufttemperatur 25 °C möglichst nicht überschreitet oder andernfalls sonstige Maßnahmen ausgeschöpft werden, um nach Möglichkeit eine Temperaturabsenkung zu erreichen.

Einen Rechtsanspruch hitzefrei zu geben, gibt es trotz aller Bestimmungen nicht. Wenn die Arbeitsbedingungen aufgrund der Hitze trotz aller Bemühungen den Mitarbeitern nicht mehr zuzumuten sind, steht es dem Dienstgeber natürlich frei, weitere Erleichterungen im Dienstbetrieb vorzusehen.

Kurze Hose mit Sandalen im Gemeindeamt?

Offizielle Kleidungsvorschriften gibt es ja keine für den Gemeindedienst. Auf eine angemessene Erscheinung wird in vielen Gemeindeämtern gerade im Bürgerservice dennoch Wert gelegt. Während Frauen mit Sommerkleidern, Leinenhosen, Shirts etc. auf eine große Vielfalt an angemessener Kleidung zurückgreifen können, stellt sich für viele Männer die Frage, ob kurze Hosen im Amt bei 35 Grad oder mehr angemessen sind. Laut einer Umfrage unter den Gemeinden werden dies gerade in den besonders heißen Tagen meist tolerant gesehen. Eine Abstimmung mit dem jeweiligen Vorgesetzten sorgt aber in jedem Fall für Klarheit.

Beim Arbeitnehmerschutz besteht allerdings kein "Spielraum" für Kompromisse.

Viel Wasser, Sonnenschutz, gute Zeiteinteilung - Back to the roots?

Bleibt zu hoffen, dass sich die Temperaturen bald wieder auf ein erträgliches Maß einpendeln. Bis dahin helfen gegen die Hitze altbewährte Methoden, die voraussichtlich auch im kommenden Sommer verstärkt zum Einsatz kommen werden:

  • für regelmäßige Flüssigkeitszufuhr sorgen, alkoholische und stark gesüßte Getränke meiden;
  • vitaminreiche und fettarme Kost erspart dem Körper anstrengende "Verbrennungsenergie";  
  • unmittelbare Sonnenbestrahlung am Arbeitsplatz vermeiden, für ausreichend Beschattung Sorge tragen;
  • Bekleidung an die Hitze anpassen, Sonnenschutzmittel, Hut und Sonnenbrille schützen zusätzlich;
  • nach Möglichkeit jene Tageszeiten für die anstrengenderen Arbeiten nutzen, bei denen die Temperaturen weniger hoch sind;

Der Eisbecher als Nachspeise ist zwar im Regelfall ein kulinarisches und auch kurzfristig erfrischendes Erlebnis. Um damit dauerhaft gegen die sengende Hitze anzukämpfen, ist er aber wenig geeignet. In den "süßen" Sorten lauern manchmal 100 kcal und mehr - je Kugel. In Kombination mit Schlagobers und Schokoladensoße entsteht rasch eine regelrechte Kalorienbombe. Allerdings: Ein Sommer ohne Eis ist auch nur eine halbe Sache.

Fotocredit: © Cyril Comtat - Fotolia.com

24.06.2013