Die Ausgaben von Gemeinden steigen mit der Größe der Bevölkerung von 2.194 Euro in kleinen Gemeinden bis zu 3.430 Euro in großen Gemeinden pro Einwohner und Jahr an. Rund 266 Euro werden in kleinen Gemeinden pro Einwohner und Jahr ausgegeben. Der Vergleich zeigt, dass größere Gemeinden mit 610 Euro wesentlich höhrer Ausgaben haben. Daher ist die Vermutung, dass man durch Zusammenlegung von Gemeinden Kosten sparen kann eindeutig widerlegt.
Im ländlichen Raum geringere Sozialkosten durch Freiwilligenarbeit
Besonders deutlich ist zu sehen, dass kleinere Gemeinden mit rund 158 Euro pro Einwohner und Jahr wesentlich weniger im Bereich "Soziales und Wohnbau" ausgeben, als größere Gemeinden mit rund 610 Euro. Der Grund liegt darin, dass in ländlicheren Gebieten die "Nachbarschaftshilfe" und Freiwilligenarbeit hilft, die Sozialkosten zu senken. Bgm. Erwin Dirnberger meint: "Kostenseitig wirtschaften die kleinen Gemeinden deutlich effizienter als große Gemeinden, bei den Einnahmen hingegen sind sie gegenüber den Städten benachteiligt."
Für 2010 sehen Mödlhammer und Dirnberger schwarz
"Durch sinkenden Einnahmen und hinzugekommene Auf- und Ausgaben, wird das erreichen der Maastricht-Ziele kaum möglich sein", so Mödlhammer. Daher wurde im Rahmen des Österreichischen Gemeindetages eine Resolution formuliert: Die Eckpunkte der Resolution lauten:
Kommunale Einnahmensituation verbessern: Die Gemeinden müssen in einem adäquaten Ausmaß an der einnahmenseitigen gesamtstaatlichen Budgetkonsolidierung partizipieren.
Kommunaler Belastungsstopp: Die Bundesregierung und die Länder werden daher aufgerufen, sich zu einer fairen Lastenverteilung und einem Belastungsstopp für die Gemeinden zu bekennen.
Fairness im
Stabilitätspakt: Eine ausgewogene Lastenverteilung verlangt auch einen fairen Stabilitätspakt zwischen den Gebietskörperschaften: Ein neuer Stabilitätspakt darf den Gemeinden nur zumutbare Ziele aufbürden. Aus gegenwärtiger wirtschaftlicher Sicht ist es unumgänglich, dass den Gemeinden (ohne Wien) die Möglichkeit eines Negativ-Saldos in Höhe von 0,3 % des BIP eingeräumt wird.
Ausgabenreform durch Aufgabenreform - Gesetzliche Maßnahmen für mögliche Sparpotenziale: Ohne eine Änderung des gesetzlichen Rahmens, der die Gemeinden zu Ausgaben verpflichtet, sind den Gemeinden die Hände zu einer nachhaltigen ausgabenseitigen Stabilisierung ihrer Budgets gebunden. Insbesondere sollten die Gemeinden von jenen Aufgaben entlastet werden, bei denen das überörtliche Interesse überwiegt - wie zum Beispiel bei der Gesundheit oder der Pflege.
Nachhaltige Finanzierung der Pflege: Für eine nachhaltige Pflegefinanzierung muss ein entsprechender Rechtsrahmen geschaffen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinden in diesem Bereich mit den größten Kostensteigerungen - im zweistelligen Prozentbereich - zu kämpfen haben.