Maibaum - was ist heuer erlaubt?

Maibaum

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Rund um den 1. Mai wird üblicherweise in vielen Gemeinden – traditionell unter reger Anteilnahme der Bevölkerung – ein Maibaum aufgestellt. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage und den Regelungen der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist das Aufstellen eines Maibaumes im Rahmen einer Veranstaltung jedoch nicht zulässig. Nur wenn das Aufstellen eines Maibaumes ohne Teilnehmer, beispielsweise lediglich durch eine Firma, durch Gemeindebedienstete oder durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt, ist die Zulässigkeit gegeben. Auch in diesem Fall sind die maßgeblichen Regelungen der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (wie der zwei Meter Abstand und das Tragen von Schutzmasken) einzuhalten.

22.04.2021