Mehr Sicherheit für Spielplätze

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Im Jahr 2007 verunglückten österreichweit 200 Kinder auf öffentlichen Spielplätzen. Das Kuratorium für Verkehrsssicherheit (KfV) macht nun Gemeinden auf neue Gerätenormen aufmerksam, die Kindern bessere Sicherheitsstandards bieten sollen.

Für rund 6.900 unter 15-jährige endet das Spielvergnügen mit so schweren Verletzungen, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Dabei reichen die Körperverletzungen von Abschürfungen und Prellungen bis zu Knochenbrüchen. "Spielplätze müssen so gestaltet und ausgestattet werden, dass das Verletzungsrisiko minimiert wird", betont Dr. Anton Dunzendorfer, Leiter des Bereichs Heim, Freizeit und Sport im KfV.

Mit neuen Normen Verletzungsrisiko reduzieren

Mit der neu bearbeiteten Normenserie ÖNORM EN 1176 (Spielplatzgeräte und Spielplatzböden) und der ÖNORM EN 1177 (stoßdämpfende Spielplatzböden) legt das österreichische Normungsinstitut sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Spielplatzgeräte und -böden fest. Die Anforderungen der Normen entsprechen dem aktuellen technischen Stand und beziehen sich auch auf neu entwickelte Spielgeräte.
Kletternetze müssen normgerechte Durchgangsöffnungen und Fallhöhen aufweisen, um Sturzgefahren zu vermeiden.

Erwachsene müssen rechtzeitig eingreifen können

Immer häufiger findet man auf Spielplätzen so genannte vollständig umschlossene Spielgeräte wie beispielsweise Burgen, in die Kinder über Zugänge hinein, hinauf und wieder heraus klettern können. Erwachsene sollen dabei, laut Norm, jeden Punkt im Inneren derartiger Spielgeräte erreichen können, damit im Ernstfall rechtzeitig geholfen werden kann.

Betreiber müssen haften

Erstmals berücksichtigt wurde, dass nicht das Alter eines Kindes dafür entscheidend ist, ob es ein Gerät benutzen darf, sondern die individuelle Fähigkeit und Entwicklung. Eltern müssen neben ihrer generellen Aufsichtspflicht am Spielplatz auch darauf achten, ob ihr Kind ein bestimmtes Gerät schon benutzen kann oder besser auf anderen Geräten spielt, die seinen Fähigkeiten eher entsprechen.

Die Haftung von Spielplatzunfällen fällt in den Verantwortungsbereich des Betreibers. Gemeinden, Hotellerie und Gastgewerbe müssen dafür sorgen, dass die Geräte in einwandfreiem Zustand sind und keine Gefahr für Kinder darstellen.

12.12.2008