Mitverlegung bei Glasfaser-Infrastruktur

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Glasfaserinfrastruktur

Nögig

Alljährlich werden in den Gemeinden Bau- und Sanierungsprojekte für Infrastrukturen wie Straßen, Wasserleitungen, Kanalisation oder Ortsbeleuchtung durchgeführt. Auch Versorgungsunternehmen für Strom, Gas oder Fernwärme führen Tiefbaumaßnahmen durch. Diese Arbeiten können von Seite Gemeinde genutzt werden um

 

Leerrohre, in die zu einem späteren Zeitpunkt

 

Glasfaserkabel eingebracht werden, mitzuverlegen. Diese Maßnahme wird

 

den Ausbau der wichtigsten Infrastruktur für die Zukunft beschleunigen aber es sind auch bestimmte Punkte in Voraus zu eruieren um eine vernünftige Mitverlege-Entscheidung treffen zu.

Der flächendeckende Ausbau eines Glasfasernetzes ist mit hohen Kosten verbunden, weil der  überwiegende Anteil (50-70%) auf den Tiefbau entfällt. Somit ist in der Regel die  Mitverlegung von passiver Glasfaser-Infrastruktur bei bestehenden Bauvorhaben sinnvoll. Die dadurch entstehenden Teilstücke werden beim späteren Ausbau in das Gesamtkonzept eingefügt und genutzt.

VORAUSSETZUNGEN

Voraussetzung für ein Mitverlegeprojekt ist das Vorliegen der Grobplanung der Region bzw. der  Gemeinde, da sich das Mitverlegeprojekt funktional in das Gesamtkonzept integrieren muss. Es sollte auch ausreichende Vorbereitungszeit von mindestens 3 Wochen gegeben sein um von Seite nöGIG die Detailplanung durchzuführen und das Material bereitstellen zu können.

 

Wann ist eine Mitverlegung sinnvoll?

Grundsätzlich sollten bei allen Tiefbauprojekten der Gemeinde (Leitungsbau, Straßenbau) Überlegungen zur Mitverlegung angestellt werden.

Sie sollten speziell dann durchgeführt werden, wenn durch die Mitverlegung eine deutliche Kostenersparnis gegenüber einer späteren, eigenen Erschließung erzielt werden kann.

Die geschulten MitaberbeiterInnen der NÖ Regional GmbH beraten sie gerne zum Themenkreis Grobplanung und Mitverlegen.

Umsetzungsstatus

Die Umsetzung der NÖ Breitbandstrategie findet derzeit in 4 PILOTREGIONEN statt. In 466 GEMEINDEN wird derzeit die Grobplanung erstellt. Diese ist Basis für Mitverlegung und Ausbau. In mehr als 150 GEMEINDEN wurde bereits mitverlegt oder sind Mitverlegungen geplant.


06.11.2016