NÖ Energieeffizienzgesetz beschlossen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Das am 17. Nov. 2011 im NÖ Landtag beschlossene Energieeffizienzgesetz bringt für Gemeinden bedeutende Neuerungen, u.a. Bestellung eines/einer Energiebeauftragten.

Ziele des Energieeffizienzgesetzes

  • Kostenwirksame Steigerung der Effizienz in der Energienutzung
  • Festlegung von Rahmenbedingungen um eine effiziente Energienutzung zu ermöglichen (z.B.: verpflichtende Energiebuchhaltung, Nennung von Energiebeauftragten)
  • Forcierung von Dienstleistungen zur Steigerung der Effizienz

Die wichtigsten Inhalte:

  • Informationspflicht des öffentlichen Sektors gegenüber der Öffentlichkeit über Vorbildfunktion und gesetzte Energie-Maßnahmen
  • Beschaffung nach energieeffizienten Gesichtspunkten
  • Sanierung der Gebäude im öffentlichen Sektor bis 31.12.2020
  • Bestellung eines/einer Energiebeauftragten in Gemeinden ab 2013
  • Geförderte Energieberatung für Private, Gemeinden und Betriebe
  • Verpflichtende Energiebuchhaltung für Gemeinden
  • Zurverfügungstellung von aggregierten Energie-Daten durch EVUs an das Land NÖ

Verpflichtung zum Einsetzen eines / einer  Energiebeauftragten 

Endverbraucher bzw. Endverbraucherinnen des öffentlichen Sektors sind verpflichtet, zumindest eine fachlich geeignete Person als Energiebeauftragte/n ab dem Kalenderjahr 2013 für ihre beheizten Gebäude zu bestellen. Mit der Funktion darf z.B. auch ein Umweltgemeinderat bzw.-rätin, Abfallbeauftragte, Brandschutzbeauftragte oder ein/e Energieberater/in betraut werden. Wird ein Mitglied des Gemeinderates mit der Funktion betraut, ist die Person berechtigt, den Titel Energiegemeinderat bzw. -rätin zu führen. Bei Betrauung einer/eines Umweltgemeinderates oder -rätin besteht die Berechtigung, den Titel Energie- und Umweltgemeinderat bzw. -rätin zu führen.

Die Fachliche Eignung der beauftragten Person ist nachzuweisen. Die Eignung ist anzunehmen, wenn zumindest eine 40 – stündige Ausbildung zum Thema Energieeffizienz (wie insbesondere über bauphysikalische Grundlagen, Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, elektrische Energie) nachgewiesen werden kann. Die Person hat sich auf dem Gebiet der Energieeffizienz laufend aus- und weiterzubilden. 
  
Aufgaben des/der Energiebeauftragten
Der/die Energiebeauftragte hat insbesondere folgende Aufgaben:

1. Energiemanagement wie

• Führung der Energiebuchhaltung über jedes beheizte Gebäude

• Information der Endverbraucher (Gebäudeerhalter) über die Wahrnehmung von Energieeffizienzmängeln,
• laufende Überwachung des Energieverbrauchs (Energiecontrolling)

2. Beratung der Endverbraucher in Fragen der Energieeffizienz
3. Erstellen eines jährlichen Berichts an die Endverbraucher (Gebäudeerhalter)

Ausbildungs- und Weiterbildungsangebot

Die neu gegründete NÖ Energie- und Umweltagentur wird 2012 als Serviceleistung für Energiebeauftragte ein maßgeschneidertes Aus- und Weiterbildungsprogramm für jene zusammenstellen, welche die erforderliche Eignung bislang nicht nachweisen können bzw. gemeindespezifische Inhalte nachholen oder auf den letzten Stand bringen wollen. Beabsichtigt ist es, zumindest die wichtigsten Bildungsangebote in den fünf Hauptregionen anzubieten.

Umwelt-Gemeinde-Foren zum Energieeffizienzgesetz

Die im Jänner 2011 stattfindenden Umwelt-Gemeinde-Foren widmen sich dem NÖ Energieeffizienzgesetz. Zu den regional stattfindenden Veranstaltungen können Sie sich schon jetzt anmelden:

  • Dienstag, 17. Jänner 2012, 18 - 21.30 Uhr; Kunsthaus, 3580 Horn für die Region Waldviertel
  •  Montag, 23. Jänner 2012, 18 - 21.30 Uhr; STADTwerkeHaus, 3300 Amstetten, für die Region Mostviertel
  •  Dienstag,  24. Jänner 2012, 18 - 21.30 Uhr; Gemeindezentrum, 3034 Maria Anzbach, für die Region NÖ-Mitte
  • Mittwoch,  25. Jänner 2012, 18 - 21.30 Uhr; Theater am Steg, 2500 , für die Region NÖ-Süd Donnerstag, 
  • 26. Jänner 2012, 18 - 21.30 Uhr; Barockschlössl, 2130 Mistelbach, für die Region Weinviertel 

27.11.2011