NÖ: Höhere Fördersätze für Ferienbetreuung in Gemeinden

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Im Bereich der Kinderbetreuung müssen Gemeinden immer höheren Anforderungen gerecht werden. In Niederösterreich werden Gemeinden, die Ferienbetreuung anbieten, vom Land mit einer Förderung unterstützt. Auf Kommunalnet finden Sie die Förderkriterien und die richtigen Formulare übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Der Sommer kommt. Die Ferien bedeuten wie jedes Jahr eine Herausforderung für die Eltern. Nicht so in vielen Gemeinden in Niederösterreich. Dank der Förderung für die Ferienbetreuung der Kinder bis zu 15 Jahren, müssen sich viele erwerbstätige Eltern um ihre Kleinen keine Sorgen mehr machen. Für die Ferien 2012 wurde der Fördersatz in Niederösterreich von 220 auf 250 Euro angehoben. Allerdings müssen Gemeinden dafür einige Richtlinien und Kriterien beachten. "Im letzten Jahr wurde die Förderung von über 150 niederösterreichischen Gemeinden und Vereinen in Anspruch genommen, um Kindern eine qualitativ hochwertige Betreuung mit unterhaltsamen und kreativen Tätigkeiten zu ermöglichen", freut sich Familienlandesrätin Barbara Schwarz, die mit dem erhöhten Fördersatz noch mehr Gemeinden zur Installation einer Ferienbetreuung animieren möchte.

Kriterien für die Gewährung der Förderung:

  • Betreuung niederösterreichischer Kinder im Alter bis zu 15 Jahren (mindestens fünf und höchstens 20 Kinder pro Gruppe)
  • betreute Kinder und Eltern müssen ihren Hauptwohnsitz in NÖ haben
  • für kindgerechte Örtlichkeit (z.B.: Schule, Kindergarten, Hort) und ein kindgerechtes Programm muss gesorgt sein
  • pro Gruppe bis zwölf Kinder ist mindestens ein/e Betreuer/in, pro Gruppe ab 13 Kindern ist mindestens ein/e Betreuer/in und eine Hilfskraft vorzusehen
  • die/der Betreuer/in muss pädagogisch qualifiziert sein (z.B.: Kindergärtner/in, Lehrer/in, Horterzieher/in)
  • die Betreuung muss entweder in den Sommerferien, in den Weihnachtsferien, in den Semester- oder Osterferien in Niederösterreich stattfinden
  • der Förderungswerber muss mindestens eine zusammenhängende Betreuungswoche anbieten
  • die Betreuung muss zumindest von Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr angeboten werden, keine Übernachtung
  • Kinder erwerbstätiger Eltern und AlleinerzieherInnen sind bevorzugt aufzunehmen
  • genehmigte Tagesbetreuungseinrichtungen, die eine Förderung nach dem NÖ Kinderbetreuungsgesetz in den letzten drei Monaten erhalten haben, sind von einer Förderung ausgeschlossen

Grundvoraussetzung ist, dass die Gemeinden mit den Eltern der betreuten Kinder eine Betreuungsvereinbarung (Mindestinhalt Betreuungsbeitrag und Betreuungszeit) abschließen.

Elternbeiträge für eine Ferienbetreuungsaktion:

Gemeinden sind verpflichtet, von den Eltern einen höchstens kostendeckenden Betreuungsbeitrag (beinhaltet nicht Verpflegung und Spielmaterial) einzuheben, der folgende Höhe nicht über- und unterschreiten darf.

Anzahl der Kinder Höchstgrenze der Elternbeiträge Untergrenze der Elternbeiträge
1. Kind 43 Euro/Woche 21 Euro/Woche
2. Kind derselben Familie 29 Euro/Woche 14 Euro/Woche
3. Kind derselben Familie sowie für jedes weitere Kind 14 Euro/Woche 7 Euro/Woche

Für einen korrekten Antrag braucht man einen

  • Finanzierungsplan
  • Name und Qualifikation der Betreuer/in
  • Programm und
  • voraussichtliche Anzahl der Kinder

Ausbezahlung des Förderungsbetrages

Die Ausbezahlung des Förderbetrages von max. 250 Euro pro Woche für den nicht gedeckten finanziellen Aufwand erfolgt grundsätzlich nach Vorlage der Gesamtkostenabrechnung und der Teilnehmerliste.

Bitte schicken Sie alle für die Förderung zuständigen Unterlagen an:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, F3 Familienreferat
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
E-Mail: familienreferat@noel.gv.at

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Familienreferat unter der Telefonnummer 02742/9005-1-9005.

17.06.2012