Nationalrat beschließt "Bürgermeister-Paket"

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Der Nationalrat hat das "Bürgermeister-Paket" beschlossen, dadurch erhält die soziale Sicherheit der Bürgermeister einen höheren Wert. Konkret geht es um eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze und Arbeitslosengeld. Zustimmung gab es vom Gemeindebund und der Regierung, Kritik von der Opposition.

Den Bürgermeisterjob aufwerten wollte der Nationalrat am 8. Juli 2011 mit der Verabschiedung des "Bürgermeister-Pakets". Das ist ihm auch gelungen, wie der Österreichische Gemeindebund betont: Die soziale Absicherung der Ortschef wird durch eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze und einem verbesserten Arbeitsschutz ordentlich ausgebaut.

"Bürgermeister-Paket": Zuverdienste und Arbeitslosengeld

Im Gegensatz zu öffentlich Bediensteten haben ASVG-Versicherte strenge Richtlinien, was ihre Nebeneinkünfte angeht. Gerade einmal 374 Euro dürfen Frührentner dazuverdienen, um ihren Ruhensbezug nicht zu verlieren. Künftig werden Bürgermeister davon ausgenommen, sie dürfen 49 Prozent des Bezugs eines Nationalratsabgeordneten dazuverdienen, das sind derzeit 3.999 Euro. Diese Grenze hat zur Folge, dass Parlamentsabgeordnete ebenso wenig in den Genuss dieser Neuregelung kommen wie Bürgermeister großer Städte. Weiters wurde fixiert, dass Ortschefs auch nach Ausscheiden aus ihrem Amt Arbeitslosengeld (nach Auslaufen einer Bezugsfortzahlung) beziehen können. Derzeit haben Bürgermeister, die ihren Zivilberuf aufgegeben haben und dann auch ihr Amt verlieren, keine Absicherung. Künftig bekommen sie ein Arbeitslosengeld, das sich an ihrem letzten ausgeübten Beruf orientiert, auch wenn dieser schon länger zurückliegt.

Lob vom Gemeindebund, Kritik von Opposition

Der Österreichische Gemeindebund betonte, die Bürgermeister hätten nun "Grund zur Freude". "Seit vielen Jahren kämpfen der Österreichische Gemeindebund und seine Landesverbände sehr intensiv für die bessere sozialrechtliche Absicherung, der heutige Beschluss ist ein wichtiger Erfolg", heißt es weiter. Besonderen Dank spendete man NR-Abg. Jakob Auer von der ÖVP und NR-Abg. Kurt Gassner von der SPÖ, zwei "maßgeblichen Unterstützern und Mitstreitern", die "sehr intensiv und letztlich auch erfolgreich mit uns darum gekämpft haben, diese Reform zu erarbeiten und mehrheitsfähig zu machen." Auer sprach dabei von einem "gelungenen Kompromiss, der sozial gerecht, kostenneutral und verwaltungstechnisch Vereinfachungen bringt". Kritik hingegen kam von der Opposition. FPÖ, BZÖ und Grüne lehnten das Gesetz ab, da Politiker damit im Vergleich zu normalen ASVG-Pensionisten besser gestellt werden würden. So sprach die FPÖ von "Zuckerl für Parteifunktionäre" und das BZÖ von einem "unverschämten Pensionsprivileg für rote und schwarze Mandatare".

Was bedeutet der Gesetzesbeschluss konkret für Bürgermeister/innen?

Erstattungsbeträge
: Den Ländern wird die Möglichkeit eröffnet, Regelungen zur Verbesserung der Überweisung des Anrechnungsbetrages zu schaffen. Darunter fallen auch die Erstattungsbeiträge der Gemeinden für Gemeindemandatare. Die für die Mandatar/innen bezugsauszahlenden Stellen sollen künftig die Pensionsbeiträge der Mandatar/innen zuzüglich des Dienstgeberanteils monatlich, halbjährlich bzw. jährlich an die zuständige Pensionsversicherung überweisen können. Nach Ablauf des Kalenderjahres (statt nach Ende der politischen Funktion) können die Mandatar/innen so wie jede/r andere Versicherte die Erstattung der Beiträge beantragen, soweit diese Beiträge auf Bezügen über der Höchstbeitragsgrundlage beruhen. Diese Regelung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

Arbeitslosenversicherung: Wenn eine politische Aufwandsentschädigung den Ausgleichszulagen-Richtsatz zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (statt bisher: Geringfügigkeitsgrenze) nicht überschreitet, gebührt Arbeitslosengeld. Die Rahmenfrist im Arbeitslosenversicherungsgesetz wird um die Dauer der politischen Funktion verlängert. Anspruch auf Arbeitslosengeld aus dem Zivilberuf besteht nach Ende der politischen Funktion. Diese Regelung tritt schon rückwirkend mit 1. Juli 2011 in Kraft.

Ruhensbestimmungen: Eine Frühpension wegen langer Versicherungsdauer oder eine Invaliditäts-Pension soll ungekürzt neben einem politischen Bezug zustehen, wenn dieser 3.998 Euro pro Monat (49% des Ausgangsbetrages des Bezügebegrenzungs-BVG) nicht überschreitet, weil dieser Bezug künftig nicht mehr als Erwerbseinkommen gewertet wird. Mit einem Änderungsantrag wurden auch ÖBB-Pensionisten in diese Regelung mit einbezogen. Diese Regelung tritt schon rückwirkend mit 1. Juli 2011 in Kraft.


14.07.2011