Neue Aufgabe für Standesämter fix

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Mit den Stimmen der Regierungsparteien im Nationalrat ist es fix, dass nicht verheiratete Eltern künftig ein gemeinsames Sorgerecht am Standesamt bestimmen können.

Der Nationalrat befasste sich am 5. Dezember 2012 mit dem Familienrechtspaket. Neben der Neuregelung der gemeinsamen Obsorge, dem Namensrecht, und vielen weiteren Punkten, wurde mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und des Teams Stronach auch die neue Aufgabe für Standesämter, die Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge für unverheiratete Eltern entgegenzunehmen und zu beurkunden, beschlossen. Für FPÖ, Grüne und BZÖ ging das Familienrechtspaket teilweise nicht weit genug, weshalb sie nicht zustimmten.

Was kommt konkret auf die Gemeinden zu?

Der Gesetzestext schreibt den Gemeinden mit 1. Februar 2013 folgendes vor: "Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist allein die Mutter mit der Obsorge betraut. Die Eltern können aber vor dem Standesbeamten persönlich und unter gleichzeitiger Anwesenheit nach einer Belehrung über die Rechtsfolgen einmalig bestimmen, dass sie beide mit der Obsorge betraut sind, sofern die Obsorge nicht bereits gerichtlich geregelt ist. Die Bestimmung wird wirksam, sobald beide Eltern persönlich vor dem Standesbeamten übereinstimmende Erklärungen abgegeben haben. Innerhalb von acht Wochen ab ihrer Wirksamkeit kann die Bestimmung ohne Begründung durch einseitige Erklärung eines Elternteils gegenüber dem Standesbeamten widerrufen werden. Vorher gesetzte Vertretungsverhandlungen bleiben unberührt."

Der Standesbeamte hat das für die Entscheidung über die Obsorge zuständige Gericht unter Anschluss der Erklärungen der Eltern schriftlich über eine Bestimmung der Obsorge (§177 Abs.2 ABGB) zu informieren.

Mit der Verpflichtung zur Rechtsbelehrung, werden den Standesbeamten Aufgaben übertragen, die weit über den bisherigen Aufgabenbereich hinaus gehen. Das bedeutet, Standesbeamte müssen damit bereits ab dem 1. Jänner 2013 Aufgaben übernehmen, für die sie nicht ausgebildet wurden.

Bericht über Auswirkungen bis Ende 2016 geplant

Genaue Schätzungen, wie viel diese neue Bestimmung an Kosten verursachen wird, sind die Justizministerin Beatrix Karl und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek den Gemeinden bis heute schuldig geblieben. Bis Ende 2016 sollen zumindest die Auswirkungen dieser Änderungen - besonders der Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen - vom Justizministerium vorgelegt werden.

Beschleunigung der Verfahren beim Familiengericht mit zwei Seiten

Die beiden Ministerinnen zeigten sich im Plenum des Nationalrates höchst erfreut, über die nach fast dreijährigen Verhandlungen zustande gekommene Lösung. Es sei ein "umfassendes Paket, das "über eine bloße Reparatur bei weitem hinausgeht", betonte etwa Ministerin Karl. Die Hauptziele, sind sich die Ministerinnen einig, sind erfüllt: Kontinuität für die Kinder, eine menschenrechtskonforme Lösung für ledige Väter und eine Beschleunigung der Verfahren beim Familiengericht. Letzteres allerdings zu Lasten der Gemeinden,  worauf der Gemeindebund mehrmals hinwies. 

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09.12.2012