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Gegenstand der derzeit laufenden Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich, der ab 1.1.2017 gelten soll, ist unter anderem eine stärkere Aufgabenorientierung bei der Verteilung der Finanzmittel auf Bund, Länder und Gemeinden. Doch dazu sind die Aufgaben, insbesondere die Pflicht- bzw. Basisaufgaben, zu definieren und die Finanzierung dieser Aufgaben sicher zu stellen. Die „Analyse der Gemeindefinanzen vor dem Hintergrund eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs“ (erschienen in: Schriftenreihe Recht und Finanzierungspraxis der Gemeinden, Band 03/2015) wurde von diesen Fragestellungen geleitet. Dazu wurden die kommunalen Aufgaben in verschiedene Aufgabenbereiche anhand einer neuen Aufgabenklassifizierung gegliedert, an ihren Netto-Ausgaben gemessen und im Gemeindegrößenvergleich dargestellt. Ein weiteres Novum dieser Analyse ist eine nähere Betrachtung der Finanzierung der kommunalen Basisaufgaben durch Ertragsanteile, Gemeindeabgaben, Finanzzuweisungen und Zuschüsse. Bei der Analyse wurde die Bundeshauptstadt Wien aufgrund ihrer Stellung als Land und Gemeinde nicht berücksichtigt.
Die aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung benötigt eine anerkannte Definition und Bewertung der kommunalen Basisaufgaben aller Gemeinden.
1. Der Begriff für kommunale Basisaufgaben muss weiter gefasst werden, als es in den bisherigen Untersuchungen üblich war.
2. Gemeinden verwenden den Großteil ihres Budgets für Basisaufgaben, klein(er)e Gemeinden haben keinen finanziellen Spielraum.
3. Große Gemeinden und Städte haben politischen Spielraum. Kleine und strukturschwache Gemeinden haben kaum Gestaltungsmöglichkeiten.
4. Es findet sich kein einheitliches Bild bei den „Zusatzaufgaben“ der Städte.
Das derzeitige Finanzausgleichssystem berücksichtigt kaum die tatsächlichen Anforderungen an die Gemeinden und schafft finanzielles Ungleichgewicht statt Ausgleich.
5. Die Finanzierung der Basisaufgaben ist mit dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel nicht gesichert.
6. Hoher Deckungsgrad bedeutet größere finanzielle Spielräume.
7. Standortvorteile der großen Einheiten bringen zusätzliche Finanzmittel.
Eine Reform der Gemeindefinanzierung erfordert auch die nähere Betrachtung der Effizienz der Aufgabenerfüllung.
8. Größenvorteile werden nicht realisiert.
9. Verzögerte Reformen verzerren die Höhe der Ausgaben für Basisaufgaben.
10. Hohe Ausgaben sind nicht zwangsläufig ein Argument für hohen Finanzbedarf.
18.06.2015
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