Neuerungen für Vereine und Steuern

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Seit kurzem gelten neue Bestimmungen für Vereinsfeste und Vereinsveranstaltungen. Die Neuerungen sollen einen Beitrag leisten, um die freiwillig engagierten Menschen in den zahlreichen Vereinen in Österreich bestmöglich zu unterstützen.

„Kleine“ Vereinsfeste, die insgesamt maximal 48 Stunden pro Jahr dauern, sind steuerlich begünstigt, d.h. umsatzsteuerbefreit. Die Abgrenzung zwischen großem und kleinem Vereinsfest wurde präzisiert und besteht grundsätzlich darin, ob die Veranstaltung von den Vereinsmitgliedern getragen wird. Die Besucheranzahl spielt im Gegensatz zu bisher keine Rolle mehr.  

Beim - für viele Vereine so wichtigen - Betrieb einer eigenen Kantine und bei „großen“ Vereinsfesten tritt die Körperschaftsteuerpflicht erst ab einem Gewinn von über 10.000 Euro pro Jahr ein (bisherige Grenze: 7.300 Euro).

Bei allen Vereinsveranstaltungen, bei denen Einnahmen erzielt werden, können pauschal 20% des Umsatzes als Eigenleistung abgezogen werden. So wird die Steuerbemessungsgrundlage vermindert und kommt direkt den Vereinen zugute. Bisher galt diese Regelung nur beim „kleinen“ Vereinsfest.

10.09.2013