Neues Postgesetz: Flächendeckende Versorgung soll gesichert werden

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Infrastrukturministerin Doris Bures hat das neue Postmarktgesetz, mit dem eine neue Post-Ära eingeläutet werden soll, in Begutachtung geschickt. Darin sind die Vorgaben für die Zeit nach dem Fall des Briefmonopols 2011 für die heimische Post AG und ihre Konkurrenz festgeschrieben.

Zu den wesentlichsten Punkten des Entwurfs von Bundesministerin Bures gehört, dass die Zahl der Poststellen - Postämter oder Post-Partner - von derzeit 1.500 auf 1.650 steigen und die flächendeckende Versorgung sicherstellen soll. "Für die Bevölkerung gibt es die Garantie, dass die Versorgung mit Postdienstleistungen sichergestellt wird. Und für die Post AG und die privaten Anbieter werden klare und faire Rahmenbedingungen geschaffen", so Bures.

"Kein Zusperren ohne Ersatz"

Nach heftigem politischen Schlagabtausch gab die Post Anfang März 2009 bekannt, 293 Filialen ab Jahresmitte zu schließen und dafür 450 Post-Partner finden zu wollen. Bisher haben sieben Nahversorger unterschrieben, 33 Verträge seien unterschriftenreif. Wobei nicht gesichert ist, dass diese 450 Postpartner auch wieder genau in jenen Dörfern gefunden werden, die vorher ein Postamt hatten. Hier stellt Bures klar: "Kein Zusperren ohne Ersatz. Wenn die Post ein Amt schließt oder ein Post-Partner zusperrt, muss die Post einen neuen Partner finden oder ein neues Postamt aufsperren."

Die Kernpunkte des Entwurfs für ein neues Postmarktgesetz

Die Zahl der Poststellen, also Postämter oder Post-Partner, wird erstmals festgelegt und soll auf 1.650 gesteigert werden. Kein Zusperren ohne Ersatz: Wenn die Post ein Amt schließt oder ein Post-Partner zusperrt, muss die Post einen neuen Partner finden oder ein neues Postamt eröffnen. Zur weisungsfreien Regulierungsbehörde Post-Control-Kommission kommt als beratendes Gremium der Postgeschäftsstellenbeirat. Dort sind die Länder und Gemeinden anzuhören, bevor die Post eine eigene Filiale schließt. Für die flächendeckende Versorgung ist auch nach der völligen Liberalisierung des Marktes Anfang 2011 wie bisher die Österreichische Post AG zuständig.

Wie wird diese teure Versorgung von Randgebieten finanziert?

Die privaten Mitbewerber werden in einen Universaldienstfonds einzahlen müssen. Postdienste sind konzessionspflichtig: Die Konzession hängt unter anderem davon ab, ob bestimmte arbeitsrechtliche Standards eingehalten werden. Die ins Stocken geratene Umrüstung der Hausbrieffachanlagen soll von der Post AG und deren Mitbewerbern finanziert werden.

01.05.2009