Novelle zum NÖ Hundehaltegesetz

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Ab 1. Juni 2023 müssen neue Hundehalter einen mit drei Theoriestunden verbundenen Sachkundenachweis erbringen, zusätzlich dürfen nur höchstens fünf Hunde pro Haushalt gehalten werden.

Der NÖ Landtag hat in seiner Sitzung am 07. Juli 2022 eine Novelle zum NÖ Hundehaltegesetz beschlossen, die am 01. Juni 2023 in Kraft treten wird. Durch diese Änderungen sollen die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Mensch und Hund erhöht und die Gesellschaft vor unüberlegten Anschaffungen von Hunden geschützt werden. Aus diesen Gründen müssen in Zukunft alle Hundehalter und Hundehalterinnen gewisse Grundkenntnisse über die Hundehaltung (Sachkundenachweis) und eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen. 

Für die Gemeinden ergibt sich daraus zweifellos ein gewisser administrativer Mehraufwand. Damit der Druck auf die Gemeindeverwaltung nicht zu groß wird, wird den Gemeinden eine längere Vorbereitungszeit eingeräumt. Auch sind wir bestrebt, dass die neuen Abläufe weitgehend automatisiert werden (Abwicklung über Internet, Datenabfrage über Hunderegister nach dem Bundes-Tierschutzgesetz). Dabei sind wir aber teilweise noch auf die Mithilfe des Bundes angewiesen.

Die Änderungen im Überblick, die dann ab 01. Juni 2023 gelten:

Auffällige Hunde

Hundehalter bzw. Hundehalterinnen von bereits auffälligen Hunden sollen bei einem weiteren Beißvorfall zu einer zusätzlichen Nachschulung verpflichtet werden (sog. „Wiederholungstäterregelung“).

Meldung der Hundehaltung

In Zukunft müssen in Niederösterreich alle (neu angeschafften) Hunde bei der Gemeinde gemeldet werden. Diese Meldung muss bestimmte Nachweise enthalten. Neben den Generalien des Halters und der Halterin und der Person, die den Hund abgibt, und die Daten des Hundes, muss auch ein Nachweis über die allgemeine Sachkunde sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Bei der Haftpflichtversicherung wird eine pauschalierte Mindestversicherungssumme vorgeschrieben. 

Die allgemeine Sachkunde soll dem Hundehalter bzw. der Hundehalterin Grundkenntnisse über die Hundehaltung vermitteln. Der Umfang dieser Information wurde mit drei Stunden festgelegt und muss bei einem Tierarzt und bei einer fachkundigen Person absolviert werden. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und für auffällige Hunde wurden die Reglungen im Wesentlichen beibehalten.

Obergrenze

Durch die Novelle wurde eine Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt festgelegt. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung ist ein Hundehalteverbot durch die Gemeinde auszusprechen. 

Übergansbestimmung

Da die Novelle erst am 01. Juni 2023 in Kraft tritt, gelten die nun beschlossenen Änderungen grundsätzlich nur für jene Hunde, die neu (also ab dem 01. Juni 2023) in der Gemeinde gehalten werden. Allerdings haben jene Personen, die zum Zeitpunkt des in Krafttretens der Novelle bereits einen Hund halten, binnen zwei Jahren (also bis spätestens 01. Juni 2025) den Nachweis einer (angepassten) Haftpflichtversicherung zu erbringen. Damit soll gewährleistet werden, dass in Hinkunft möglichst alle Schadensfälle versicherungsmäßig abgedeckt sind.

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08.07.2022