Öffentliche Aufträge: Weiterhin höhere Schwellenwerte

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Die unbürokratische Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist für Gemeinden weiterhin möglich. Die Schwellenwerte bleiben hoch.

Die Gemeinden können weiterhin kleinere Aufträge direkt und ohne komplexe Ausschreibungsverfahren vergeben. Dafür sorgt die Verlängerung der so genannten Schwellenwerte-Verordnung durch die Bundesregierung. Die Verlängerung gilt vorerst bis Jahresende 2013 und wurde bei der Regierungsklausur in Laxenburg bekannt gegeben.


Gemeindebund-Präsident Mödlhammer zeigt sich über die Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung erfreut: Verwaltungsaufwand reduzieren


"Nachdem Vizekanzler Spindelegger uns die Verlängerung der Schwellenwerte bereits beim Gemeindetag in Tulln in Aussicht gestellt hat, möchte ich mich bei Kanzler Faymann und ihm besonders für die Aufrechterhaltung der unbürokratischen Vergabe von öffentlichen Aufträgen bedanken", freut sich Gemeindebund-Chef Bgm. Helmut Mödlhammer. Die Gemeinden könnten damit wieder "unverzichtbare wirtschaftliche Impulse" in der eigenen Region setzen, so Mödlhammer.


"Aufgrund der weiterhin schwierigen Konjunkturlage brauchen wir hier Kontinuität", betonte Wirtschaftsminister Mitterlehner, der diese "frohe Botschaft" für Gemeinden verkündete.


Direktvergabe bis 100.000 Euro bleibt aufrecht


Durch die vom Bundeskanzleramt zu erlassende Verordnung können Bund, Länder und Gemeinden Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben. In der Praxis profitieren davon insbesondere regional orientierte Klein- und Mittelbetriebe. Ohne die Verlängerung wäre dieser Wert auf 50.000 Euro zurückgefallen. Der Schwellenwert für das so genannte "nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung" bei Bauaufträgen liegt aufgrund der Schwellenwerte-Verordnung bei einer Million Euro anstatt bei nur 300.000 Euro.


Bis zu fünf Monate kürzere Verfahrensdauer


Die Erfahrung zeigt, dass die Schwellenwerte-Verordnung im Durchschnitt zu einer Verkürzung der Dauer der Vergabeverfahren um zwei bis drei Monate führt, in Einzelfällen sind die Verfahren sogar um bis zu fünf Monate kürzer. Dazu sinken die Verfahrenskosten um 75 Prozent, in komplexeren Fällen sogar um mehr als 90 Prozent.

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13.11.2012