340 Millionen Euro - auf diese
Summe einigen sich Bund und Länder bei der Abgeltung der Kosten, die
2018 durch die Abschaffung des Pflegeregresses entstanden sind.
Allerdings ist das nur ein Höchstwert, wie der Finanzminister betont.
Gemeindebund-Chef Riedl freut sich über den erzielten Kompromiss und
pocht weiterhin auf eine nachhaltige Lösung.
Es war ein langes Hin und Her, das am 18. Mai
2018 beendet werden konnte. Nachdem die Länder ihre Forderungen für die
Abgeltung der Mehrkosten nach der Abschaffung des Pflegeregresses allein
für 2018 mit 466 Millionen Euro beziffert haben, konnten sich diese mit
dem Finanzminister bei der Landeshauptleutekonferenz auf eine
Refundierung von maximal 340 Millionen Euro einigen. Ein Kompromiss, der
von allen Seiten begrüßt wird.
Riedl fordert nachhaltige Lösung
Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl freut sich über
die Einigung, fordert aber: "Diese Einigung kann nur ein erster Schritt
in Richtung einer nachhaltigen Finanzierung der Pflege sein. Mit der
Abschaffung des Pflegeregresses wurde die teuerste Lösung zur billigsten
für den einzelnen gemacht. Um die Pflege dauerhaft finanzieren zu
können und auch dem Wunsch nach dem Altern in den eigenen vier Wänden
entgegenzukommen, braucht es aber stärkere Unterstützung für die
häusliche Pflege und Betreuung."
Die Einigung im Detail
Nach Darstellung Lögers übernimmt der Bund neben den
budgetierten 100 Millionen Euro ab 2018 in den Folgejahren weitere 30
Millionen Euro an Fixkosten und variable Kosten für den zu erwartenden
Rückgang an Selbstzahlern in der Höhe von maximal 209 Millionen Euro.
Die durch die Regressabschaffung entfallenden Einnahmen von Menschen mit
Behinderung werden vom Bund mit insgesamt 131 Millionen Euro beziffert
voll ausgeglichen. Die Kosten für den Entfall der Selbstzahler werden am
Ende des Jahres direkt bei der Österreichischen Buchhaltungsagentur
abgerechnet. Festgelegt wurde auch, dass die Bundesländer in Folge der
Vereinbarung keinen Gebrauch vom Konsultationsmechanismus machen.
Das bedeutet, am Ende wird der Bund nur soviel
überweisen, wie Länder und Gemeinden tatsächlich aufgrund der
Abschaffung des Pflegeregresses mehr ausgeben mussten. Gedeckelt ist der
Betrag bei 340 Millionen Euro.
Länderinterne Diskussion um alternative Wohnformen
Differenzen gab es zwischen den Bundesländern
nachträglich noch hinsichtlich der Kosten für alternative Wohnformen.
Während Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner die Differenz
zwischen den Schätzungen der Bundesländer damit erklärte, dass manche
in ihre Kostenschätzung irrtümlich neben der stationären Pflege und der
Behindertenhilfe auch die Zusatzkosten in alternativen Wohnformen
einberechnet hätten, wies Peter Hacker, Chef des Fonds Soziales Wien
dies zurück. Seiner Ansicht nach handle es sich in Wien um "keine
Hippie-Wohngemeinschaften", sondern beispielsweise um das Kuratorium
Wiener Pensionisten-Wohnhäuser. Und diese seien auch von der Abschaffung
des Pflegeregresses betroffen.
Hacker geht davon aus, dass die entsprechenden
Mehrkosten vom Bund ebenfalls abgegolten werden. Zumal der Beschluss vom
Freitag keine Unterscheidung zwischen alternativen Wohnformen und
stationärer Pflege mache.
Weitere Einigung bei Bund-Länder-Gesetzgebung
Diskutiert wurde bei der Landeshauptleutekonferenz
auch der Artikel 12 der Bundesverfassung, der die gemischte Gesetzgebung
zwischen Bund und Ländern regelt. Konkret fallen unter Artikel 12 etwa
das Armenwesen (damit auch die Mindestsicherung), der Spitalsbereich und
das Elektrizitätswesen. Einig ist man sich nur, dass dieser Artikel 12
abgeschafft werden muss. Wie die Kompetenzen künftig aufgeteilt werden
sollen, soll bis Jahresende in einer Arbeitsgruppe, die aus vier
Ländervertreter/innen und vier Vertreter/innen des Bundes bestehen soll,
verhandelt werden.