Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (2007-2013)

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2011: Umsetzung der Programmaktionen „Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa“, „Aktive Zivilgesellschaft in Europa“ und „Aktive europäische Erinnerung

 
Ziele:
·       Zusammenführung von Menschen aus lokalen Gemeinschaften aus ganz Europa zum Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Wertvorstellungen um aus der Geschichte zu lernen und somit die Zukunft gestalten zu können.
·       Europa den Bürgern näherzubringen.
·       Förderung der Interaktion zwischen den Bürgern sowie Organisationen der Zivilgesellschaft, um zum interkulturellen Dialog beizutragen.
 
Wer kann einreichen?
Einreichen können alle Projektträger, die ihren Sitz in einem der an dem Programm teilnehmenden Ländern ( EU Mitgliedstaaten, Kroatien, Albanien, Mazedonien) haben und je nach Maßnahme folgenden Status besitzen:
·  Körperschaft des öffentlichen Rechts
·  gemmeinützige Organisation mit Rechtsstatus
 
Was wird gefördert?
Projekte, die darauf abzielen die aktive europäische Bürgerschaft zu fördern.
 
Wie wird gefördert?
Es gibt einerseits Projektzuschüsse und andererseits Betriebskostenzuschüsse. Dies richtet sich  nach dem jeweiligen Projekt.
·  Aktion 1: Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa:
   o Maßnahme 1:
   § Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften: 61 070 100 Euro
   § Bildung thematischer Netzwerke zwischen Partnerstädten: 4 528 000 Euro
   o Maßnahme 2:
   § Bürgerprojekte: 1 308 000 Euro
   § Flankierende Maßnahmen: 805 000 Euro
·  Aktion 2: Aktive Zivilgesellschaft in Europa
   o Maßnahme 3: Unterstützung für Initiativen von Organisationen der       Zivilgesellschaft: 2 807 000 Euro
·  Aktion 4: Aktive Europäische Erinnerung: 2 414 000 Euro
 
Einreichfristen:
Für die unterschiedlichen Aktionen gibt es unterschiedliche Fristen, die Uhrzeit ist aber für alle 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit)
·  Aktion 1: Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa:
o Maßnahme 1:
§ Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften:
·    15. Februar
·    1. Juni
·    1. September
§ Bildung thematischer Netzwerke zwischen Partnerstädten:
·    15. Februar
·    1. September
o Maßnahme 2:
§ Bürgerprojekte:
·    1. Juni
§ Flankierende Maßnahmen: 805 000 Euro
·  1. Juni
·  Aktion 2: Aktive Zivilgesellschaft in Europa
o Maßnahme 3: Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft:
§ Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks), und für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene: 15. Oktober
§ Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft: 15. Februar
·  Aktion 4: Aktive Europäische Erinnerung:
·  1. Juni
 
Kontaktstelle:
EUROPE FOR CITIZENS POINT AUSTRIA
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Mag. Meena Lang

1014 Wien

Tel. +43 1 53 120/7695

meena.lang@bmukk.gv.at
 
 
Den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen finden Sie ab Seite 15 unter:
 
 
 

16.01.2012