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Foto: Gemeindebund
Etwas anders als ursprünglich kommt die Möglichkeit der Radarüberwachung zu den Gemeinden zurück. Im Zuge von Verkehrssicherheitskonzepten können Gemeinden neuralgische Punkte festlegen, die per Radar künftig überwacht werden sollen.
Eine lang erhobene Forderung des Gemeindebundes scheint nun verwirklicht zu werden: Im Zuge eines Arbeitsgesprächs im Innenministerium verständigten sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer darauf, die Radarüberwachung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wieder zu ermöglichen. In der Vergangenheit wurde die Forderung der Gemeinden stets zurückgewiesen aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken. Nun wurde ein Weg gefunden, der den Datenschutz gewährleistet und die Radarüberwachung ermöglicht.
"Das ist deshalb so wichtig, weil die Unfälle im Ortsgebiet in den letzten Jahren gestiegen sind und wir bislang überhaupt keine Handhabe gegen Raser auf unseren Gemeindestraßen hatten", so Helmut Mödlhammer. "Es geht hier nicht ums Kassieren, sondern um die Sicherheit unserer Bevölkerung. Es wird auch niemand nach Belieben oder willkürlich Radargeräte aufstellen dürfen."
Verkehrskonzepte als Schlüssel zur Radarfrage
Der Kern der Sache ist die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und den Gemeinden. So sollen die Gemeinden - durchaus auch gemeinsam und über Gemeindegrenzen hinweg - ein Verkehrssicherheitskonzept erstellen, in dem auch mögliche Standorte für die Überwachung definiert und begründet werden.
Dieses Konzept soll nicht nur Gemeindestraßen, sondern auch Landes- und Bundesstraßen in den jeweiligen Gemeindegebieten miteinbeziehen. Die zuständige Verkehrsbehörde prüft und genehmigt dieses Konzept dann. Die Gemeinden schaffen - allein oder gemeinsam - die nötigen Radargeräte und Infrastruktur am Standort an, der Betrieb und die Abarbeitung der Strafanzeigen werden von der jeweils zuständigen Behörde (Polizei und Bezirkshauptmannschaft) übernommen. Die Einnahmen aus den Strafgeldern gehen entsprechend der gesetzlichen Vorgabe an die Gebietskörperschaften und damit vorrangig an den Straßenerhalter.
Für nähere Informationen bzw. zur Planung weiterer Maßnahmen wenden Sie sich bitte an die Verkehrsabteilungen in Ihrem Bundesland:
17.04.2014
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