Regierung will 1.650 Poststellen fix vorschreiben

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Mit einer Diskussion im Verkehrsausschuss des Nationalrates will die Regierung die Weichen für das neue Postmarktgesetz stellen. 1.650 Poststellen sollen im Gesetz als Minimum verankert werden, die Zustellung in entlegene Gebiete gesichert werden. kommunalnet.at hat den vollständigen Gesetzesentwurf.
Vier wichtige Punkte umfasst der Entwurf der Bundesregierung, der im zuständigen Verkehrsausschuss von den Parlamentsparteien diskutiert wurde.

  1. Die Mindestanzahl von 1.650 Poststellen, das wären um 150 mehr, als derzeit. Allerdings müssen diese Stellen keine Postämter sein, sondern können auch von Nahversorgern oder Gemeinden als Postpartner geführt werden.
  2. Die flächendeckende Zustellung in ländliche Gebiete soll sichergestellt werden. Damit private Anbieter sich nicht "die Rosinen herauspicken" können, soll ein Universaldienstfonds gegründet werden, aus dem Kostennachteile des Universaldienstleisters, also der Post AG, ausgeglichen werden.
  3. Die Arbeitnehmer/innen von Konkurrenzunternehmen am Postmarkt müssen nach einem Kollektivvertrag beschäftigt werden. Damit will man Lohndumping in der Branche verhindern.
  4. Es darf keine Belastung von Hauseigentümern oder Mietern durch die Umrüstung der Hausbrieffachanlagen geben. Im Gesetz wird klargestellt, dass die Post AG diese Umrüstung bis 2012 vornehmen muss, alternative Anbieter müssen sich an den Kosten beteiligen. 

Weniger begeistert zeigt sich die FPÖ. Sie will auf Postämter, nicht auf Post-Partner setzen. Die Grünen wiederum orten einen "großkoalitionären Murks". Sie sehen den Universaldienst eingeschränkt und die Versorgung der ländlichen Räume nicht sichergestellt. Die Wirtschaftskammer bezeichnete die Post-Partner als "zuverlässige Partner bei der Versorgungssicherheit", hält die Möglichkeiten für eine echte Liberalisierung des Postmarktes aber nicht für ausreichend genützt. Die Markteintrittshürden für private Anbieter seien zu hoch gesetzt worden.




15.11.2009