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Die Anhebung der Umsatzgrenze in Härtefällen, Erleichterungen für Gastronomen und Vereine, wenn sie bei Festen zusammenarbeiten, und die Senkung von bürokratischen Hürden für Vereine. Das sind die wesentlichen Punkte des im Ministerrat beschlossenen Pakets zur Erleichterung der Registrierkassenpflicht.
Bürokratische Hürden rund um die Registrierkassenpflicht werden mit einem Bündel verschiedener Maßnahmen abgebaut. Das hat der Ministerrat am 21. Juni 2016 beschlossen. Das Maßnahmenpaket beinhaltet Erleichterungen für gemeinnützige Vereine sowie Wirtschaftstreibende. Durch den Abbau bürokratischer Hürden sollen das ehrenamtliche Engagement und die heimische Wirtschaft gestärkt werden. Das Finanzministerium informiert:
Praktikable Regelungen für Vereinsfeste gefunden
Erleichterungen für Unternehmen und Landwirtschaft
Maßnahme zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft
22.06.2016
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