Riedl: „Art 15a-Fähigkeit auch für Gemeinden"

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Art 15a-Verträge sind vereinfacht gesagt Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern. Da die Gemeinden keine Möglichkeit haben bei diesen Verträgen mit zu verhandeln, kommt es immer häufiger vor, dass sie durch diese finanziell oder organisatorisch belastet werden. Jüngste Beispiele sind die gerade in Diskussion stehende Vereinbarung zur Mindestsicherung und die erst kürzlich zur Kinderbetreuung und zur 24-Stunden-Betreuung beschlossenen Vereinbarungen.

Der Vizepräsident des Österreichischen Gemeindebundes und Präsident des NÖ Gemeindevertreterverbandes der ÖVP Niederösterreich, Alfred Riedl, fordert daher, dass den Gemeinden die Art 15a-Fähigkeit zugestanden wird und die Gemeinden als gleichberechtigte Partner anerkannt werden. Zumindest sollen die Art 15a-Vereinbarungen auch dem Konsultationsmechanismus unterworfen werden, damit bei belastenden Maßnahmen in jedem Fall tragbare Finanzierungslösungen gefunden werden. „In einem Staatsgefüge mit drei Gebietskörperschafen ist dies nur recht und billig. Es kann nicht sein, dass andere über uns bestimmen und wir die Suppe, die uns eingebrockt wird, auslöffeln müssen“, so Riedl.

„Ich verlange daher die Aufnahme von Verhandlungen zur raschen Verankerung der Art 15a-Fähigkeit der Gemeinden bzw. die Einbeziehung der Art 15a-Vereinbarungen in den Konsultationsmechanismus“, sagt Riedl.

Aus diesem Grund stellte Präsident Riedl bei der gestrigen Bundesvorstandssitzung des Österreichischen Gemeindebundes in Linz einen Antrag zur Umsetzung seiner Forderungen zur Diskussion. Dieser Antrag wurde seitens des Bundesvorstandes einstimmig angenommen. Damit wurde der Wunsch zur konsequenten Weiterentwicklung der verfassungsrechtlichen Stellung der Gemeinden bekräftigt.

06.03.2009