Im Vorfeld des
Bundesvorstandes des Österreichischen Gemeindebundes stellte Präsident
Alfred Riedl zwei wesentliche Forderungen in den Raum: Die
Kompetenzentflechtung im Schulsystem muss abseits der Verhandlungen zum
Bildungsinvestitionsgesetz endlich angegangen werden.
Die österreichischen Gemeinden erhalten rund
4.300 Pflichtschulen, wohingegen Bund und Länder zusammen rund 1.000
Schulen betreiben. Dabei sorgen die Gemeinden grundsätzlich für
Errichtung und Erhaltung der Schulgebäude inklusive der Einrichtung, von
den Schreibtischen bis hin zur Kreide. "In den letzten Jahren hat sich
aber der finanzielle Druck auf die Gemeinden immer weiter erhöht, da wir
immer mehr neue Aufgaben vor Ort übernommen haben, für die wir meist zu
wenig finanzielle Mittel bzw. nur Anschubfinanzierungen bekommen
haben", erklärt Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl in
einer Pressekonferenz vor der Bundesvorstandssitzung des
Österreichischen Gemeindebundes.
Kompetenzen endlich entflechten
Mit der vorgesehen Novelle des
Bildungsinvestitionsgesetzes, die vom Gemeindebund ausdrücklich begrüßt
wurde, ist zumindest die Finanzierung der ganztägigen Betreuung unser
Schülerinnen und Schüler vorläufig gesichert. "Neben einer nachhaltigen
Finanzierung ist es jetzt aber höchst an der Zeit, auch die Kompetenzen
und Zuständigkeiten im Schulsystem neu zu ordnen“, ergänzt Riedl. Denn
der Blick in die Pflichtschulen zeigt ein undurchschaubares Bild;
"Aufgrund des Kompetenzdschungels haben wir heute in einzelnen Schulen
bis zu vier Dienstgeber, die den Betriebsablauf nicht leichter machen.
Hier gelte es endlich anzusetzen und Kompetenzen neu zu regeln."
Gutachten zu Aufgaben der Gemeinden präsentiert
Die Diskussionen rund um die Aufgaben und
Verantwortlichkeiten in den Pflichtschulen haben den Gemeindebund
veranlasst, eine Rechtsmeinung zur Frage der Aufgaben und Pflichten der
Gemeinden als Schulerhalter einzuholen. Der Gemeindebund ist schon
länger der Meinung, dass Freizeitpädagoginnen und –pädaogen,
Sekretariatskräfte, Unterstützungspersonal, wie Sozialarbeiter, sowie
Tablets für die Schüler nicht Aufgabe der Gemeinden sein können, und
"Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer hat in einem Gutachten nun deutlich
dargelegt, dass all jene gesetzlichen Grundlagen, die den Gemeinden
derartige Aufgaben übertragen, kompetenz- und damit verfassungswidrig
sind", so Riedl. Raschauer geht nämlich davon aus, dass nicht die Länder
sondern der Bund unmittelbar zuständig wäre, Aufgaben des
administrativen und pädagogischen Schulbetriebs zu regeln. Nur in
Angelegenheiten der Errichtung und Erhaltung der Schulinfrastruktur
dürfen Länder Ausführungsgesetze erlassen.
Gemeinden sollten sich um alles rund um die Gebäude kümmern
Für den Gemeindebund-Präsidenten ist das Gutachten
deswegen ein wichtiger und konstruktiver Beitrag, um die
Kompetenzentflechtung im Schulbereich endlich anzugehen und beschreibt,
wie er sich die Aufgabenverteilung vorstellt: "Die Gemeinden sollen sich
– wie bisher - um das Gebäude und die Infrastruktur kümmern und Bund
bzw. Land übernehmen alleine die Verantwortung für bildungspolitische
Inhalte und das pädagogische und administrative Personal, inkl. Früh-
und Nachmittagsbetreuung. Wenn dann die Schulen von 7 bis 19 Uhr
geöffnet sein sollen, stellen die Gemeinden sicher, dass Heizung,
Internet und Licht funktionieren und den Rest organisieren Bund bzw.
Länder." Auf jeden Fall gelte es rasch über die Kompetenzen und Aufgaben
in den Schulen zu diskutieren, "für mehr Effizienz im Schulbetrieb im
Sinne der Kinder und Familien", schließt Riedl.