Der Gemeindebund bemängelt das
Kompetenzwirrwarr im Schulbereich schon lange. Nun kommt ein
Rechnungshofbericht zum selben Schluss. Daher fordert Gemeindebund-Chef
Alfred Riedl, dass hier endgültig Klarheit geschaffen wird und das
Personal aus einer Hand bezahlt werden soll.
"Derzeit gibt es bis zu vier verschiedene
Arbeitgeber in einer Neuen Mittelschule. Der Gemeindebund weist schon
lange auf die Kompetenzzersplitterung hin. Ich freue mich, dass unsere
Forderung vom Rechnungshof unterstützt wird", so Bgm. Alfred Riedl,
Präsident des Österreichischen Gemeindebundes. Am 19. Jänner 2018
veröffentlichte der Rechnungshof einen Bericht zur Tagesbetreuung von
Schülerinnen und Schülern. Er untersuchte dafür die Formen der
ganztägigen Schule in Wien und Salzburg.
Viele Dienstgeber für ein und dieselbe Sache
Dabei zeigte er die unterschiedlichen Kompetenzen in
Schulen deutlich auf: Die Gemeinden waren als Schulerhalter bei
Pflichtschulen bis zur Einführung der Nachmittagsbetreuung nur für die
Bezahlung des Schulwarts und der Reinigungskräfte verantwortlich. Für
das Lehrpersonal sind die Länder zuständig und bekommen die Ausgaben vom
Bund retourniert. In Neuen Mittelschulen können aber auch Bundeslehrer
im Wege einer Mitverwendung zum Einsatz kommen.
Mit der Einführung der ganztägigen Schulformen
müssen Gemeinden nun auch das Betreuungspersonal finanzieren, erhalten
dafür teilweise vom Bund und den Ländern eine Kofinanzierung. Angestellt
ist das Betreuungspersonal entweder bei der Gemeinde oder bei Dritten
(z.B. Personalpools), die von den Gemeinden die Kosten refundiert
bekommen. Für die Betreuung selbst können die Gemeinden wiederum
Beiträge von Eltern einheben. Eingesetzte Schulsozialarbeiter hingegen
werden zumeist vom Land bereitgestellt, die Gemeinden finanzieren diese
jedoch im Wege der Sozialumlagen mit.
"Personal in eine Hand"
"Das führt zur absurden Situation, dass derzeit an
einer Pflichtschule bis zu vier Dienstgeber auftreten – wohlgemerkt nur
für das pädagogische Personal", kritisiert Riedl. So kann es sein, dass
in einer Neuen Mittelschule Bundeslehrer, Landeslehrer,
Betreuungspersonal (Dienstgeber Gemeinden) und allenfalls auch
Betreuungspersonal im Einsatz ist, das von dritter Seite beigestellt
wird. "Daher wollen wir, dass das Personal sowohl in der Tagesbetreuung
als auch im Unterricht aus einer Hand bezahlt wird und wir weiterhin für
das Personal in der Schulerhaltung (Schulwarte und Reinigungskräfte)
zuständig sind."
Auslaufen der 15a-Vereinbarung im Schulbereich und im Bildungsinvestitionsgesetz
Laut Riedl tut sich ab 2019 eine weitere
Herausforderung auf, denn seit Jahren finanziert der Bund über eine
15a-Vereinbarung mit den Ländern den Ausbau und das Personal bei der
schulischen Ganztagsbetreuung mit. "Ab 2019 endet die Mitfinanzierung
all jenen Personals, das bis dahin auf Grundlage der 15a-Vereinbarung
kofinanziert wurde. Damit erhalten Gemeinden für bereits bestehende
Gruppen keine Förderung mehr. Neu geschaffene Gruppe erhalten weiter
eine Anschubfinanzierung aus dem Bildungsinvestitionsgesetz, das jedoch
wieder nur befristet ist. Das ist wieder einmal ein Paradebeispiel
dafür, dass uns der Bund neue Pflichten auferlegt und uns dann mit der
Finanzierung im Regen stehen lässt."