Schulische Tagesbetreuung: Ausbau bis 2018 gesichert

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Erfreuliche Nachrichten für Gemeinden: Die Schulerhalter haben bis 2018 Planungssicherheit, zudem werden die Mittel für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung ab 2014 verdoppelt.

"Heute ist ein Tag der Freude", begann Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer sein Statement bei der Pressekonferenz zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung, die er gemeinsam mit Bildungsministerin Claudia Schmied abhielt. Ein Tag der Freude ist es, weil der 15a-Vertrag zur Verdoppelung Mittel für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung ab 2014 von allen Bundesländern unterschrieben wurde.

2010 wurde Grundstein gelegt

Bei der Regierungsklausur von Loipersdorf wurde 2010 für den Ausbau ganztägiger Schulangebote ein Finanzierungspaket von insgesamt 320 Millionen Euro beschlossen. Jährlich fließen bis inklusive des Budgetjahres 2014 somit 80 Millionen Euro in den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung. Um den Gemeinden mehr Planungssicherheit zu geben, und die Plätze für schulische Tagesbetreuung von derzeit 119.036 auf 200.000 im Schuljahr 2018/19 auszubauen, wird es ab 2014 doppelt so viel Geld jährlich geben.

Die Eckpunkte des neuen 15a-Vertrags

Neben der größeren Planungssicherheit für die Gemeinden und den zusätzlichen Mitteln, soll es ab 2015 auch eine Inflationsanpassung der Höchstbeiträge für Personal von 8.000 auf 9.000 Euro und für Infrastruktur von 50.000 auf 55.000 Euro pro Gruppe geben. Die Mittel aus dem 15a-Vertrag können für Infrastruktur und Personal flexibel eingesetzt werden, falls der Betrag im Vorjahr nicht ausgeschöpft wurde. Zudem werden die gleichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Tagesbetreuung in getrennter und verschränkter Abfolge geschaffen. Mit dem neuen 15a-Vertrag gibt es außerdem mehr Flexibilität bei der maximalen Betreuungszeit der Kinder, denn für die Schulerhalter können die Personalkosten für den Freizeitbereich auch für die Zeit bis 18 Uhr (bisher 16 Uhr) aus Mitteln des 15a-Vertrags beglichen werden.

"Personalpool wäre vernünftig"

Gemeindebund-Präsident Mödlhammer ist sich sicher: "Die Schule wird künftig ganz anders ausschauen. Erfreulich ist aber vor allem, dass die Gemeinden nun Planungssicherheit haben und mit dem Ausbau der getrennten und verschränkten Form der Tagesbetreuung weiter machen können." Zusätzlich fordert er einen Personalpool, den die Länder koordinieren sollen, denn für Gemeinden sei es schwierig, Musikpädagogen, Trainer oder für Kultur ausgebildete Freizeitpädagogen nur für wenige Stunden in der Woche gewinnen zu können. "Außerdem kann es sein, dass wir in einem Jahr zwei Gruppen für die Nachmittagsbetreuung haben und im nächsten Jahr nur eine. Deswegen wäre es sinnvoll, dass die Schulerhalter hier aus einem Pool an Personal schöpfen könnten", so der Gemeindebund-Chef.

Die Freizeitphasen sollen idealerweise in das Angebot der Gemeinde eingefügt werden, so Schmied: "Gibt es in einer Gemeinde in der Nähe eine Musikschule, so kann dieses Angebot in den Freizeitteil integriert werden. Es muss sich nicht alles im Schulgebäude abspielen." Ziel ist es, die Betreuungsquote bis ins Schuljahr 2018/19 auf 30 Prozent anzuheben.

Gemeinden sollen vertragsfähig werden

Eine wesentliche Vereinfachung für die Gemeinden wäre zudem, dass die Interessensvertretungen direkt Verträge mit dem Bund abschließen können, wenn es sich um Gebiete handelt, die sie direkt betreffen. "Das Geld würde schneller und direkter bei den Gemeinden ankommen, wenn es nicht den Umweg über die Bundesländer nehmen muss", so Mödlhammer.

Freizeitpädagogen auf dem Vormarsch

Ab nun gibt es eine gezielte Informationskampagne des Bildungsministeriums für alle Zielgruppen. Die Antragstellung für den Ausbau der schulischen Nachmittagsbetreuung wird weiterhin über die entsprechenden Ämter der Landesregierungen abgewickelt. Derzeit gibt es 1.153 Studenten/Absolventen des Hochschullehrgangs Freizeitpädagogik, ab dem Wintersemester 2013/14 wird es laut derzeitigem Anmeldestand mehr als 1.000 Studenten/innen für diesen Lehrgang geben. 

Am 20. Juni 2013 steht dieser 15a-Vertrag auf der Tagesordnung des Unterrichtsausschusses, er soll noch im Juli dem National- und Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Fotocredit: ©Gemeindebund

13.06.2013