Schwellenwerte bei kleinen Bauaufträgen werden erhöht

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Ein Erfolg für die Gemeinden! Nachdem die Länder rasch ihre Zustimmung zu der von Bundeskanzler Faymann erlassenen Verordnung erteilt haben, treten die neuen Schwellenwerte mit heutigem Tag, 30. April 2009, in Kraft. Mit großer Zufriedenheit und großem Dank sowohl an den Bundeskanzler als auch an die Länder zeigt sich GVV-Präsident Alfred Riedl über die zügige Umsetzung dieser wichtigen konjunkturbelebenden Maßnahme. „Damit wurde ein wichtiger Impuls für die Belebung der örtlichen und regionalen Wirtschaft gesetzt. Durch die Anhebung der Schwellenwerte wird den Gemeinden ermöglicht, einfach und unbürokratisch viele Projekte umzusetzen“, so Riedl.

Schwellenwert auch bei „nicht offenen Verfahren“ angehoben

Der Schwellenwert für Direktvergaben wurde wie angekündigt von 40.000 bzw. 60.000 Euro einheitlich auf 100.000 Euro angehoben. Erfreut zeigt sich Riedl, dass auch der Schwellenwert für „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ deutlich von 120.000 Euro auf eine Million Euro angehoben wurde. „Damit können insbesondere im kommunalen Bereich wirksame Effekte zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise erzielt und Maßnahmen gegen die negative Beschäftigungssituation getroffen werden. Gerade in Zeiten einer Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit ist es von großer Bedeutung, die Rolle der Gemeinden als Motor der heimischen Wirtschaft wahr und auch ernst zu nehmen“, betont Riedl.

Befristet bis 31. Dezember 2010

Die genannten neuen Beträge lehnen sich an das deutsche Modell an und gelten temporär bis 31. Dezember 2010. Die neu festgesetzten Schwellenwerte sind auf alle Vergabeverfahren anwendbar, die während des Zeitraumes der Geltung dieser Verordnung eingeleitet werden.

01.04.2009