Der Österreichische Verwaltungspreis, Wettbewerb für Innovationsprojekte aus der öffentlichen Verwaltung, geht in die nächste Runde - das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport lädt auch Dich herzlich zum offiziellen Auftakt-Event ein!
Der Österreichische Verwaltungspreis holt Innovationen der öffentlichen Verwaltung vor den Vorhang, zeichnet sie aus und regt Austausch, Vernetzung und Weiterentwicklung an.
Das BM für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport lädt Dich herzlich zum offiziellen Auftakt-Event ein:
Dienstag, 15. Oktober 2024, 10:00-ca. 12:30 Uhr,
online (via Eventplattform B2match)
Nach der Eröffnung durch Vizekanzler Werner Kogler erfahren Sie Näheres und Neues zum Wettbewerb, zu den Kategorien und Teilnahmebedingungen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen, sich Tipps für die Projekt-Einreichung zu holen und sich mit der Innovations-Community der öffentlichen Verwaltung zu vernetzen. Bereits ab 9:30 Uhr und nach Ende der Veranstaltung bieten wir ein Virtual Networking an.
Bitte registriere dich auf der Community-Plattform unter www.verwaltungsinnovation.gv.at bzw. loggen dich dort ein und füge den Kick-off zu Deiner Agenda hinzu (unter Reiter „Agenda“).
TEIL 1: 10:00 - 11:15 Uhr
TEIL 2: 11:30 - 12:30
15. Oktober 2024 bis 23. Jänner 2025
Gefragt sind innovative Projekte aus dem österreichischen öffentlichen Dienst. Die eingereichten Projekte sollten über den Nachweis einer positiven Wirkung verfügen, jedenfalls aber bereits in Umsetzung sein.
Eine unabhängige, ehrenamtliche Experten-Jury bewertet die Projekte hinsichtlich der Kriterien Innovationsgehalt, Ergebnisse/Wirkungen, Lerngehalt/Übertragbarkeit und Nachhaltigkeit. Gesondert davon bewerten Studierende österreichischer Hochschulen nach eigenen Kriterien. Weiters ist auch ein Community-Voting für Projekte der Kategorie 2 geplant.
Teilnahmeberechtigt sind alle Organisationseinheiten im öffentlichen Dienst, einschließlich der Eigenbetriebe. Auch Kooperationsprojekte mit Partnern aus der Zivilgesellschaft, Unternehmen oder Vereinen/NGOs können eingereicht werden, sofern die öffentliche Hand mehrheitlich an den Projekten beteiligt ist.
10.09.2024
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