Sperrmüllmanagement & Katastrophen-Fonds – Infos für Gemeinden

Sperrmüll_Hochwasser

Wir dürfen Dir Infos der NÖ Umweltverbände bezüglich der Lagerung des Hochwassersperrmülls sowie Auskünfte der LF3 zur richtigen Vorgangsweise beim Abholen des Katastrophenfonds-Hilfe zukommen lassen, um eine möglichst effiziente Abwicklung zu gewährleisten…


Infos zum Sperrmüll aus den Hochwasserereignissen

  • Lagerung des Sperrmülls:
    • Der Lagerort innerhalb des Gemeindegebiets wird durch den Bürgermeister festgelegt und ist dem Gemeindeverband für Abfallwirtschaft zu melden.
    • Der dafür vorgesehene Platz muss dabei nicht behördlich genehmigt werden.
    • Der Ort soll für eine längere Lagerung geeignet sein und sollte die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft bei ihren laufenden Tätigkeiten nicht behindern. Somit ist von Lagerungen wie bspw. auf einem Supermarktparkplatz abzuraten.
    • Der Untergrund des Lagerortes sollte möglichst befestigt sein (Schotter oder Asphalt).
    • Aus Kapazitätsgründen gibt es keine Container für die Hochwassersperrmüllsammlung.
  • Rest- & Spezialmüll:
    • Vermeidung von Rattengefahr:
      • Es ist darauf zu achten, dass kein Restmüll an diesen Plätzen gelagert wird.
    • Entsorgung von Spezialmüll:
      • Elektrogeräte, Problemstoffe und ölhaltiges Material werden über den regulären Entsorgungsweg bei den ASZ/WSZ entsorgt.
  • Kapazitäten:
    • Aus Kapazitätsgründen gibt es keine Container für die Sammlung von Hochwassersperrmüll.
  • Ansprechpartner:
    • Der jeweilige Gemeindeverband für Abfallwirtschaft ist für weitere Fragen zuständig.

Katastrophenfonds-Hilfe für Gemeinden:

  1. Erste Schritte:
    • Betroffene Personen melden sich direkt am Gemeindeamt.
    • Die Gemeinde meldet den Vorfall inkl. einer Schätzung der betroffenen Liegenschaften an das Gebietsbauamt.
  2. Vorbereitung durch die Gemeinde:
    • Für jede betroffene Liegenschaft werden Grunddaten (Name, Adresse, Grundstücksangaben, Telefonnummer) im Formular Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen – Anlage A elektronisch vorausgefüllt.
    • Für jede gemeldete Liegenschaft werden Grundrisspläne aus dem Einreichplan (allenfalls auch aus dem Kanalerhebungsbogen) von allen betroffenen Geschoßen (meist Keller, Erdgeschoss) vorbereitet.
  3. Kommissionelle Schadenserhebung:
    • Nach Abstimmung mit dem Gebietsbauamt und Zuteilung eines Sachverständigen erfolgt die Schadenserhebung vor Ort.
    • Ebenso erfolgt in diesem Schritt die Fertigstellung des Erhebungsformulars.
    • Die Einteilung der Kommissionen sowie die „Routenplanung“ inklusive Infos an die Eigentümer erfolgt ebenfalls durch die Gemeinde.
  4. Übermittlung der Schadensdaten:
    • Das unterzeichnete Erhebungsformular wird elektronisch an die Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3, Kontaktdaten siehe unten) übermittelt.
  5. Wichtige Hinweise:
    • Die Schadensermittlung erfolgt nach einem standardisierten Bewertungsverfahren.
    • Versicherungsleistungen werden von der Schadenssumme abgezogen.
    • Schäden unter 1.000 € können in der Regel nicht berücksichtigt werden.
    • Bei gewerblichen Betrieben ist ein Vertreter der Wirtschaftskammer NÖ, bei landwirtschaftlichen Betrieben ein Vertreter der Landwirtschaftskammer erforderlich.

Weitere Auskünfte

Weitere Auskünfte insbesondere hinsichtlich dem administrativen Prozedere oder auch der Bedienung der EDV-Oberfläche können bei der Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3) erfragt werden:

17.09.2024