Bund, Länder und Gemeinden haben am 9. Mai 2012 den Stabilitätspakt
feierlich unterzeichnet. Während der Großteil des Stabilitätspakts
bereits bei einer Konferenz vor einer Woche in Graz ausgehandelt wurde,
blieb es für die Gemeinden bis zum Schluss spannend, denn noch am
Nachmittag des 9. Mai war nicht klar, ob die Länder den Gemeinden den
geforderten Defizit-Spielraum von 0,02 Prozent ab 2017 wirklich
einräumen. Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer am frühen
Nachmittag gegenüber der APA: "Sollte die Forderung der Gemeinden
abgelehnt werden, drehe ich noch auf dem Weg nach Wien um, und fahre
zurück nach Salzburg."
Voves: "Gehe davon aus, dass der Gemeindebund den Pakt unterschreibt"
Schlussendlich war die Reise von Gemeindebund-Präsident nach Wien von
Erfolg gekrönt, da sich die Länder doch für das Anliegen der Gemeinden
begeistern ließen. Der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz,
Landeshauptmann Franz Voves, sagte beim Eintreffen im Bundeskanzleramt,
dass er davon ausgehe, dass auch der Gemeindebund dem Pakt zustimmt.
Kurz danach stand fest, dass der Gemeindebund durch sein offensives
Vorgehen und seine Beharrlichkeit diesen Verhandlungserfolg erzielt hat.
Im Stabilitätspakt wurde diesbezüglich nun Folgendes festgeschrieben:
"Der Anteil der Länder am strukturellen Defizit beträgt -0,1 Prozent des
nominellen Bruttoinlandsprodukts und wird in den Jahren ab 2017 nach
der Volkszahl gemäß § 9 Abs. 9 FAG (Finanzausgleichsgesetz) 2008
verteilt. Um den Gemeinden Planungssicherheit zu geben, werden die
Länder den Gemeinden landesweise bilateral die Möglichkeit einräumen,
von dem auf das jeweilige Land entfallenden Anteil am strukturellen
Defizit einen 20-prozentigen Anteil im Sinne des Mechanismus des
Stabilitätspakts zu nutzen."
Mödlhammer: "Länder tragen auch für Gemeinden Verantwortung"
Kurz nach der Unterzeichnung zeigte sich der Gemeindebund-Chef über
den Verhandlungserfolg erfreut: "Es war eine gemeinsame
Kraftanstrengung, die sich aber gelohnt hat. Das Ergebnis zeigt, dass
die Länder auch Verantwortung für die Gemeinden tragen. Das ist ein
entscheidender Punkt."
Nach diesen intensiven Wochen vor der Unterzeichnung des nunmehr
unbefristeten Österreichischen Stabilitätspakts 2012 bleibt jedoch keine
Zeit zu verschnaufen. Jetzt sind viele wichtige Detailregelungen auf
Expertenebene festzulegen. Für die Kommunen von besonderer Bedeutung
sind etwa die Kriterien, nach welchen die jeweils im Stabilitätspakt nur
für alle Gemeinden eines Landes vorgesehenen Fiskalregeln
(Defizitziele, Ausgabenbremse und Schuldenrückführung) auf die einzelnen
Gemeinden aufgeteilt werden. "Hier muss klar und transparent festgelegt
werden, nach welchen Maßstäben die eine oder andere Gemeinde ihr
Investitionsprojekt durch ein vorrübergehendes Überschreiten einer
Fiskalregel umsetzen kann", so Mödlhammer über die weitere
Vorgehensweise.