Stabilitätspakt: Gemeinden erhalten Defizit-Spielraum ab 2017

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Erst kurz vor der Unterzeichnung war klar: Die Länder räumen den Gemeinden im Stabilitätspakt nun doch das strukturelle Defizit von 0,02 Prozent des BIP ein. Gemeindebund-Präsident Mödlhammer, der seine Unterschrift von dieser Zusage abhängig machte, freute sich über den Verhandlungserfolg: "Das Ergebnis zeigt, dass die Länder auch Verantwortung für die Gemeinden tragen."

Bund, Länder und Gemeinden haben am 9. Mai 2012 den Stabilitätspakt feierlich unterzeichnet. Während der Großteil des Stabilitätspakts bereits bei einer Konferenz vor einer Woche in Graz ausgehandelt wurde, blieb es für die Gemeinden bis zum Schluss spannend, denn noch am Nachmittag des 9. Mai war nicht klar, ob die Länder den Gemeinden den geforderten Defizit-Spielraum von 0,02 Prozent ab 2017 wirklich einräumen. Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer am frühen Nachmittag gegenüber der APA: "Sollte die Forderung der Gemeinden abgelehnt werden, drehe ich noch auf dem Weg nach Wien um, und fahre zurück nach Salzburg."

Voves: "Gehe davon aus, dass der Gemeindebund den Pakt unterschreibt"

Schlussendlich war die Reise von Gemeindebund-Präsident nach Wien von Erfolg gekrönt, da sich die Länder doch für das Anliegen der Gemeinden begeistern ließen. Der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Landeshauptmann Franz Voves, sagte beim Eintreffen im Bundeskanzleramt, dass er davon ausgehe, dass auch der Gemeindebund dem Pakt zustimmt.

Kurz danach stand fest, dass der Gemeindebund durch sein offensives Vorgehen und seine Beharrlichkeit diesen Verhandlungserfolg erzielt hat. Im Stabilitätspakt wurde diesbezüglich nun Folgendes festgeschrieben: "Der Anteil der Länder am strukturellen Defizit beträgt -0,1 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts und wird in den Jahren ab 2017 nach der Volkszahl gemäß § 9 Abs. 9 FAG (Finanzausgleichsgesetz) 2008 verteilt. Um den Gemeinden Planungssicherheit zu geben, werden die Länder den Gemeinden landesweise bilateral die Möglichkeit einräumen, von dem auf das jeweilige Land entfallenden Anteil am strukturellen Defizit einen 20-prozentigen Anteil im Sinne des Mechanismus des Stabilitätspakts zu nutzen."

Mödlhammer: "Länder tragen auch für Gemeinden Verantwortung"

Kurz nach der Unterzeichnung zeigte sich der Gemeindebund-Chef über den Verhandlungserfolg erfreut: "Es war eine gemeinsame Kraftanstrengung, die sich aber gelohnt hat. Das Ergebnis zeigt, dass die Länder auch Verantwortung für die Gemeinden tragen. Das ist ein entscheidender Punkt."

Nach diesen intensiven Wochen vor der Unterzeichnung des nunmehr unbefristeten Österreichischen Stabilitätspakts 2012 bleibt jedoch keine Zeit zu verschnaufen. Jetzt sind viele wichtige Detailregelungen auf Expertenebene festzulegen. Für die Kommunen von besonderer Bedeutung sind etwa die Kriterien, nach welchen die jeweils im Stabilitätspakt nur für alle Gemeinden eines Landes vorgesehenen Fiskalregeln (Defizitziele, Ausgabenbremse und Schuldenrückführung) auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt werden. "Hier muss klar und transparent festgelegt werden, nach welchen Maßstäben die eine oder andere Gemeinde ihr Investitionsprojekt durch ein vorrübergehendes Überschreiten einer Fiskalregel umsetzen kann", so Mödlhammer über die weitere Vorgehensweise.

14.05.2012