Startschuss für POP UP-Impfaktionen

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Schlange

© Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Seit 2. August haben Gemeinden die Möglichkeit, temporäre Impfstellen zu betreiben:

Gemeindevertreter, Notruf NÖ und das Land setzen nun auf neue Ideen und Konzepte, um jene zu informieren und ihnen eine bequeme Impfmöglichkeit zu bieten, die bislang noch nicht erreicht werden konnten. So wird es künftig unter anderem auch Impfmöglichkeiten für Organisationen wie Gemeinden oder Vereinen geben, um diesem Personenkreis Anreize zu schaffen und eine temporäre Impfstelle zu betreiben. So sollen die Impfungen noch unkomplizierter und ohne feste Terminvergabe an ausgewählten öffentlichen Orten noch näher an die Bevölkerung gebracht werden.

Bei einer geplanten Impfaktion sollen dabei pro Tag zumindest 100 oder mehr Personen geimpft werden. Hauptaufgabe der durchführenden Gemeinde ist, gemeinsam mit einem im Vorfeld zu benennenden Impfkoordinator die Pop Up-Impfaktion zu planen, durchzuführen und das erforderliche medizinische Personal für die Impftage selbst bereitzustellen. Je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes wird mit dem lokalen Impfkoordinator rechtzeitig der mögliche Zeitraum und die Anzahl der Impfkapazität der Impfungen koordiniert. Je nach Bedarf und Impfstoff kann eine Impfaktion als einmalige Impfaktion (z.B für ein Wochenende) betrieben werden oder wiederkehrend. Abhängig vom geplanten Impfstoff ergibt sich die Zeitspanne für die 2. Teilimpfung, die jedenfalls immer gleich mitgeplant werden muss. Die Zeiträume dafür bewegen sich derzeit zwischen 3 und 4 Wochen.

Abwicklung der Abrechnung bzw. Bezahlung des Personals (Es werden grundsätzlich nur Personalkosten abgegolten, keine Kosten für Lokalität, etc.)

  • Möglichkeit 1: Der Impfarzt meldet für die Dauer der Impfaktion eine Zweitordination an und verrechnet gemäß den Richtlinien Einzelstiche. Von diesem Stichhonorar sind alle restlichen Aufwendungen zu bestreiten.
  • Möglichkeit 2: Die Gemeinde bezahlt das Impfpersonal inklusive Impfarzt entsprechend den Richtlinien und verrechnet dann gesammelt mit der Abteilung GS4 des Landes. Auch die eventuelle Anstellung und ordnungsgemäße finanzielle Abwicklung obliegt den lokalen Organisatoren.

Anmeldung über NOTRUF NÖ

Alle weiteren relevanten Informationen - beispielsweise die Anmeldung zur Impfaktion, die benötigten Materialien, die Anlieferung oder Lagerung des Impfstoffs - finden Sie unter https://notrufnoe.com/impfung-impfaktionen/.   

02.08.2021